Hinterbliebenenpauschale wird nicht anerkannt

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  • soho3210
    Neuer Benutzer
    • 06.04.2016
    • 1

    #1

    Hinterbliebenenpauschale wird nicht anerkannt

    Meine Frau war im Öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt und verstarb eines natürlichen Todes. Ich erhalte eine kleine Rente aus der Zusatzversicherung des ÖD ((ZVK-KVBW). Laut tel. Auskunft meiner FA-Bearbeiterin steht die Hinterbliebenenpauschale nur Personen zu, wenn der Tod durch Arbeitsunfälle im ÖD eintrat. Unter Elster-Hilfe steht nur: "Pauschale wird gewährt z.B. bei Versorgungsbezügen oder Rente der gesetzlichen Unfallversicherung"
    Stimmt die Aussage meiner FA-Bearbeiterin?
    Wie kann man die Elster-Hilfe verbessern, um die Bedingungen für die Gewährung einer solchen Pauschale klarzustellen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Hinterbliebenenpauschale wird nicht anerkannt

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      AW: Hinterbliebenenpauschale wird nicht anerkannt

      Indem man das an die Hotline weitergibt. Hier im Forum sind nur freiwillige User unterwegs, die darauf keinerlei Einfluss haben.

      Im übrigen Google mal nach § 33b EStG. Dort im Absatz 4 sind die genauen Regelungen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        AW: Hinterbliebenenpauschale wird nicht anerkannt

        Unter Elster-Hilfe steht nur: "Pauschale wird gewährt z.B. bei Versorgungsbezügen oder Rente der gesetzlichen Unfallversicherung"
        Sowohl im ElsterOnline-Portal wie auch bei ElsterFormular steht in der Ausfüllhilfe richtig:

        Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € beantragen.

        Das Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsbezüge sind nun mal zwei Paar Stiefel! Der Begriff Versorgungsbezüge kommt in der Ausfüllhilfe doch überhaupt nicht vor!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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