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gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

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    #16
    AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

    Hallo, klemme mich hier an den Thread von DK-Stickers, der ja die Frage hatte wo muss was im Elster Portal zur gesonderte und einheitliche Festellung der Einkünfte eingetragen werden.
    Bin beim Elster Portal registriert, und habe die Seite für die Eintragungen der gesonderte und einheitliche Festellung der Einkünfte aufgerufen, da ich der Meinung war das ich locker flockig die Angaben eingeben kann, nun ich bin eines besseren belehrt worden.
    Ich habe überhaupt keine Ahnung und leider fehlt mir das Verständnis zum Ausfüllen. So bin ich recht froh das ein Link zum Formular Management gegeben wurden.
    Jetzt habe ich folgende Fragen.
    Wo genau ist der Unterschied zwischen dem Elster Portal für gesonderte und einheitliche Festellung der Einkünfte, und dem Formular Management?
    Ist es ausreichend wenn ich das Formular Management verwende ??
    Müssen denn alle Reiter vom Formular Management, die sich bei der gesonderten und einheitlichen Festellung der Einkünfte aufklappen bearbeitet werden ??
    Danke und Gruß

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      #17
      AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

      Hallo Angelika-Susanne,

      der wesentliche Unterschied beim Formularmanager ist der, dass du zwar am PC ausfüllen kannst und abspeichern und ausdrucken -> aber keine Erklärung versenden kannst wie im Elster Onlineportal.

      Tschüß

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        #18
        AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

        Ist es ausreichend wenn ich das Formular Management verwende ??
        Da bei weniger als 500 Beteiligten die elektronische Übermittlung vorgeschrieben ist, hilft dir das Formular Management vermutlich nichts. Damit kannst du nur Papier erzeugen.

        Dass das leichter auszufüllen wäre als das Online-Formular, halte ich für ein Gerücht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

          Das Formular-Management sind pdf-Dateien zum Ausdrucken, also gerade KEINE elektronische Erklärung. Damit kannst Du somit auch die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe auch nicht erfüllen.

          Abgesehen davon verwechselst Du zumindest teilweise fehlendes EDV-Können mit fehlendem Steuer-Können. Regelmäßig wird es eher so sein, dass Du, wenn Du die Erklärung im Elsteronlineportal nicht in der Lage bist auszufüllen, dann wirst Du auch nicht in der Lage sein Papier-Formulare anständig auszufüllen. Nur bei den Papierformularen schaut Dir Niemand über die Schulter und haut Dir auf die Finger, wie es beim Portal durch die Plausibilitäten geschieht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo Angelika-Susanne,

            der wesentliche Unterschied beim Formularmanager ist der, dass du zwar am PC ausfüllen kannst und abspeichern und ausdrucken -> aber keine Erklärung versenden kannst wie im Elster Onlineportal.

            Tschüß

            Danke Dir, Gruß Susanne Angelika

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da bei weniger als 500 Beteiligten die elektronische Übermittlung vorgeschrieben ist, hilft dir das Formular Management vermutlich nichts. Damit kannst du nur Papier erzeugen.

            Dass das leichter auszufüllen wäre als das Online-Formular, halte ich für ein Gerücht.
            Okay danke. Ich habe nochmals beide Optionen angeschaut, für mich sieht das Formular Management übersichtlicher und damit einfacher aus. Zudem habe ich bei der Elster Option noch nicht mal das Formular gefunden wo ich die Ein und Ausgabe eingeben kann.

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              #21
              AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

              Zudem habe ich bei der Elster Option noch nicht mal das Formular gefunden wo ich die Ein und Ausgabe eingeben kann.
              Du willst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären?

              Zusätzlich zum Hauptvordruck und der Anlage FB benötigst du die Anlagen V sowie FE 1. In der Anlage V erklärst du die Einnahmen und die Werbungskosten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du willst Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären?

                Zusätzlich zum Hauptvordruck und der Anlage FB benötigst du die Anlagen V sowie FE 1. In der Anlage V erklärst du die Einnahmen und die Werbungskosten.

                Ja, Einkünfte aus Vermietung. Das ist alles ?
                -Hauptvordruck
                -Anlage FB
                -Anlage V plus FE1 ??

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                  #23
                  AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                  ja, genau wie in Papierform.

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                    #24
                    AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    ja, genau wie in Papierform.
                    Anlage V finde ich nicht im Formular Management, siehe hierzu

                    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Angelika-Susanne Beitrag anzeigen
                    Anlage V finde ich nicht im Formular Management, siehe hierzu

                    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
                    Habs gefunden, danke

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                      #25
                      AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                      Ich empfehle nicht die Papierform über das Formular-Managementsystem sondern die vollelektronische Fertigung. Infos dazu gibt es über folgenden Link:

                      http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586

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                        #26
                        AW: gesonderte und einheitliche festellung der Einkünfte

                        Insbesondere, da das Verwenden der Formulare aus dem Formularmanagementsystem nicht geeignet ist, den Zwang zur elektronischen Übermittlung zu erfüllen, wie Picard777 zutreffend, aber anscheinend unbeachtet schon feststellte.

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