Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sitze gerade an meiner Umsatzsteuervoranmeldung und suche den Punkt, wo ich die 19% Steuerberaterkosten absetzen kann, genauer die Kosten für die Jahresabschlussbillanz.
Die Rechnung meines Steuerberaters ist dabei in 4 Teile aufgeteilt: Ermittlung des Überschusses.... / Einkommenssteuererklaerung... / Ermittlung des Überschusses der... / Umsatzsteuererklaerung fuer das Kalenderjahr....
Ich habe im Internet gesucht und gelesen, dass ich die Kosten betrieblich absetzen kann.
Da lese ich aber meist was von V und N und EÜR und aehnliches...
Am Ende der Rechnung habe ich ja einmal komplett die 19% die der Steuerberater berechnet hat - kann ich diese nicht in eines der Felder eintragen?
Vielen Dank und einen schoenen Sonntag!
ich sitze gerade an meiner Umsatzsteuervoranmeldung und suche den Punkt, wo ich die 19% Steuerberaterkosten absetzen kann, genauer die Kosten für die Jahresabschlussbillanz.
Die Rechnung meines Steuerberaters ist dabei in 4 Teile aufgeteilt: Ermittlung des Überschusses.... / Einkommenssteuererklaerung... / Ermittlung des Überschusses der... / Umsatzsteuererklaerung fuer das Kalenderjahr....
Ich habe im Internet gesucht und gelesen, dass ich die Kosten betrieblich absetzen kann.
Da lese ich aber meist was von V und N und EÜR und aehnliches...
Am Ende der Rechnung habe ich ja einmal komplett die 19% die der Steuerberater berechnet hat - kann ich diese nicht in eines der Felder eintragen?
Vielen Dank und einen schoenen Sonntag!
Kommentar