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Körperschaftssteuer 2015

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    Körperschaftssteuer 2015

    Warum kann ich noch keine Daten zur Körperschaftssteuer 2015 eingeben?
    Ich habe bei dem Formular nur die Möglichkeit 2012 bis 2014 einzugeben, Will aber die KÖ Steuererklärung für unseren Verein erstellen. Ab wann geht das bitte?

    #2
    AW: Körperschaftssteuer 2015

    Hallo,

    hier sieht man was bald möglich ist:
    https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Körperschaftssteuer 2015

      Das kann ja nicht wahr sein. Inzwischen sind wir verpflichtet, die Erklärungen elektronisch zu senden, aber die Finanzverwaltung stellt die Dateien erst ab Juni 2016 zur Vefügung.
      Das würde in der freien Wirtschaft als Arbeitsverweigerung geahndet werden.
      Die Gesetze treten allesamt vor dem 01.01.2015 in Kraft.
      Wer bitte genehmigt, dass die Dateien erst im Juni zur Verfügung stehen.
      Dass ich das für "Nicht Kundenfreundlich" halte ist ein Individuelles Problem.
      Aber dass die gesetzliche Verpflichtung besteht und die Dateien nicht zum 01.01.2016 zur Verfügung stehen ist ein Widerspruch in sich. Was sind Gesetze Wert, wenn die Dateien nicht umgehend zur Verfügung gestellt werden.
      Jeder weiss Janzar 2015, welche gesetzlichen Voraussetzungen im Jahr 2015 bestehen. weil diese am 01.01.2015 in Kraft treten. Alson sollte die Erarbeitung der Dateien genau da angefangen werden und ab Januar 2016 zur Verfügung gestellt werden.
      Die gesetzlichen Voraussetzungen für 2016 sind auch jetzt schon bekannt, weil sie am 01.01.2016 in Kraft sind. Also kann Jetzt schon an der Erarbeitung der Dateien gearbeitet werden. Eben, weil man verpflichtet ist, die Erklärungen elektronisch einzureichen!

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        #4
        AW: Körperschaftssteuer 2015

        Du musst ja nicht das kostenlose Angebot der Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, sondern kannst ja auch auf eine andere kommerzielle Software ausweichen.
        Dann kannst du deine Körperschaftsteuererklärung auch schon jetzt abgeben.

        >>>> Die gesetzlichen Voraussetzungen für 2016 sind auch jetzt schon bekannt, weil sie am 01.01.2016 in Kraft sind. Also kann Jetzt schon an der Erarbeitung der Dateien gearbeitet werden. <<

        Nein , bis zum 31.12.2016 könnte es da noch gesetzliche Änderungen geben.
        Zuletzt geändert von Elster-Tester; 13.04.2016, 19:39.
        Mfg

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          #5
          AW: Körperschaftssteuer 2015

          Da haben wir sie wieder - die offenbar ergebnislose Diskussion über die KSt-Erklärung per Elster. Wozu gibt es denn überhaupt die Möglichkeit, KSt per Elster einzureichen? Vor allem unter dem Aspekt, daß es nicht vor dem 31.05. des Folgejahres für die KSt-Erklärung zur Verfügung steht?

          - Frist 31.05. hält man ein, wenn man kostenpflichtige -kommerzielle- KSt-Programme mit Elsterfunktion nutzt - wozu braucht man hier das kostenlose ElsterOnline?

          - Frist (31.05.) möchte man verlängern lassen, stellt Fristverlängerungsantrag beim FA, bekommt den abgelehnt mit dem Hinweis, man solle fristgemäß auf Papier abgeben - wozu braucht man hier das kostenlose ElsterOnline?

          - Frist wird im Falle der Inanspruchname von steuerlichen Beratern automatisch verlängert - schön - der StB o.ä. nutzt zwar vielleicht ElsterOnline (eher unwahrscheinlich), verlangt für seine Tätigkeit jedoch Gebühren, so daß man da gleich selbst kostenpflichtige Programme hätte nutzen können - wozu braucht man hier das kostenlose ElsterOnline?

          - Anbieter und Befürworter von ElsterOnline argumentieren, daß die meisten zur Abgabe der KSt-Erklärung verpflichteten Steuerpflichtigen sowieso steuerlich beraten sind und die KSt-Erklärung von diesen StB usw. einreichen lassen. Die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von ElsterOnline beträfe demnach nur einen kleinen Teil der Steuerpflichtigen - wozu braucht man hier das kostenlose ElsterOnline?

          - Frist ist egal, man stellt keine FV-Anträge und gibt einfach erst dann ab, wenn es durch ElsterOnline technisch ermöglicht wird - geht auch , aber nur, wenn man z. B. durch Verlust keine KSt-Festsetzung zu erwarten hat und nicht durch Zwangsgeld oder Schätzung unter Druck gesetzt wird.
          Ja, hier könnte man mit dem kostenlosen ElsterOnline arbeiten. Ist doch ein schönes Angebot der Finanzverwaltung! Nett, daß man dem Steuerpflichtigen so einen Service bietet, seinen Verpflichtungen zur elektronischen Abgabe der Körperschaftsteuererklärung so kostenlos nachzukommen.

          (Falls jemand Ironie glaubt gefunden zu haben - kann er sie behalten)
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Körperschaftssteuer 2015

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Du musst ja nicht das kostenlose Angebot der Finanzverwaltung in Anspruch nehmen, sondern kannst ja auch auf eine andere kommerzielle Software ausweichen.
            Dann kannst du deine Körperschaftsteuererklärung auch schon jetzt abgeben.

            >>>> Die gesetzlichen Voraussetzungen für 2016 sind auch jetzt schon bekannt, weil sie am 01.01.2016 in Kraft sind. Also kann Jetzt schon an der Erarbeitung der Dateien gearbeitet werden. <<

            Nein , bis zum 31.12.2016 könnte es da noch gesetzliche Änderungen geben.
            Wird hier etwa professionellen Anbietern geholfen?

            Die Körperschaftssteuer ist ab 31.05.einzureichen. Bis dahin haben die Dateien zur Verfügung zu stehen. Alles andere ist gesetzwidrig.

            Ich kann nicht per Gesetz verordnen dass die Einreichung elektronisch zu geschehen hat und dann die Dateien nicht zur Verfügung stellen.
            Vielleicht sollte sich wegen der Bevorzugung von Bezahlprogramme der Staatsanwalt mit der Elster befassen, damit dem Gesetz genüge gean wird.

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              #7
              AW: Körperschaftssteuer 2015

              Was soll daran denn bitte gesetzwidrig sein????

              Die Finanzverwaltung wäre noch nicht einmal verpflichtet ein kostenloses Programm zur Verfügung zu stellen.
              Sie ist grundsätzlich nur verpflichtet die Möglichkeit der Entgegennahme der elektronischen Erklärungen zu schaffen. Dies wurde durch die Elstermodule (Eric, ...) eingehalten.
              Das darüber hinaus noch EOP und EF entwickelt wurden war reine Zugabe.

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                #8
                AW: Körperschaftssteuer 2015

                @BerlinWusel:
                Diese Antwort hast Du schon vor mehr als 4 Monaten erhalten:
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Ergänzend zu meinen Vorrednern, denen ich zustimme:

                Das Finanzamt ist überhaupt nicht verpflichtet eine entsprechende Software zur Verfügung zu stellen. Dir wäre es auch zuzumuten Dich kommerzieller Dienste zu bedienen. Das bringt der Status eines Unternehmers, den Du ja freiwillig erreicht hast, als daran hängende Pflicht halt so mit sich. Das ist mal wieder das bekannte Anspruchsdenken heutzutage, über das ich nur noch den Kopf schütteln kann.
                Meinst Du, bei der Körperschaftsteuer wäre das anders als bei der Umsatzsteuer? Zum Verständnis der Pflichten empfehle ich die Abgabenordnung zu lesen...

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                  #9
                  AW: Körperschaftssteuer 2015

                  Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
                  Die Körperschaftssteuer ist ab 31.05.einzureichen. Bis dahin haben die Dateien zur Verfügung zu stehen.
                  Aktuelle Ankündigung: 26.7.2016 auf Seite https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax
                  Hoffentlich habe eure Finanzämter auch ausreichend Geduld mit euch ...

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                    #10
                    AW: Körperschaftssteuer 2015

                    Hallo,

                    manches FA sieht das nicht so eng.
                    Ich wurde Anfang Mai aufgefordert Körperschaftssteuererklärung für Verein abzugeben.
                    Ich füllte die PDF-Formulare (am PC) aus. Gedruckt und abgegeben. Die Papierform wurde ohne Rücksprache akzeptiert.
                    FA in Bayern

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Körperschaftssteuer 2015

                      Zitat von ReißigC Beitrag anzeigen
                      Was soll daran denn bitte gesetzwidrig sein????

                      Die Finanzverwaltung wäre noch nicht einmal verpflichtet ein kostenloses Programm zur Verfügung zu stellen.
                      Sie ist grundsätzlich nur verpflichtet die Möglichkeit der Entgegennahme der elektronischen Erklärungen zu schaffen. Dies wurde durch die Elstermodule (Eric, ...) eingehalten.
                      Das darüber hinaus noch EOP und EF entwickelt wurden war reine Zugabe.
                      Na, da ist aber jemand völlig auf dem Holzweg!
                      Da wir verpflichtet sind, diese Erklärungen elektronisch einzureichen, ist die Finanzverwaltung auch verpflichtet, die Dateien betreitzustellen, denn die Dateien haben die Funktion der Formulare übernommen. So einfach ist das.


                      Heute kann ich 2015 eingeben.
                      Jetzt kann wieder gearbeitet werden.

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                        #12
                        AW: Körperschaftssteuer 2015

                        Hallo BerlinWusel,

                        siehe Beitrag Nr.8 mit Zitat.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Körperschaftssteuer 2015

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo BerlinWusel,

                          siehe Beitrag Nr.8 mit Zitat.

                          Tschüß
                          Da geb ich zu bedenken, daß es Unternehmer gibt, die bereits vor Einführung der Pflicht zur Abgabe von elektronischen Steuererklärungen körperschaftsteuerlichen Unternehmerstatus hatten. Wie können die bzw. deren Gesellschafter und gesetzliche Vertreter bei Unternehmensgründung oder -übernahme gewußt haben, daß die AO mal solche KSt-Erklärungen als Pflicht mit allen Problemchen bzw. den Kosten für professionelle Software zur fristgemäßen Erklärungsabgabe vorsieht?

                          Die Finanzverwaltung ist da in gewisser Weise schon in der Pflicht, Möglichkeiten zur elektronischen Einreichung der KSt-Erklärung zu schaffen und nicht nur "einen Zugang zu eröffnen". Oder denkt da wieder jemand an § 31 Ia Satz 2 KStG i. V.m. § 150 VIII AO? Und - ja, in der AO bzw. in den Einzelsteuergesetzen ist keine derartige Pflicht für die Finanzverwaltung geregelt.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald

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                            #14
                            AW: Körperschaftssteuer 2015

                            Info

                            Link: Logikfehler in Körperschaftssteuer 2015

                            Obwohl ich in der Zeile 15a die Angabe "Die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit." nicht angekreuzt habe, kommt bei der Prüfung die Fehlermeldung: Es muss entweder der Vordruck KSt 1 F oder der Vordruck KSt 1 Fa abgegeben werden.

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                              #15
                              AW: Körperschaftssteuer 2015

                              Na toll.

                              Aber wie heißt es so schön - die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet, (fehlerfreie) Software zur Einreichung der KSt-Erklärungen bereitzustellen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald

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