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Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

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    Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

    Hallo Leute,

    leider bin ich gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier ein paar Fragen beantwortet werden können.

    Hintergrund:
    Ende 2014 hatte ich mein Gewerbe aufgegeben und habe eine Festanstellung angenommen. Bis dahin hatte ich ein Steuerberaterbüro für Buchführung, USt-Voranmeldung, etc. beauftragt.
    Ab 2016 habe ich mein Gewerbe (nebenberuflich) wieder angemeldet, da ich gelegentlich noch kleine Aufträge durchführen wollte. Einen Steuerberater habe ich noch nicht, die Buchführung möchte ich selbst machen. Da ich nur minimale Umsätze gemacht habe, ging ich davon aus, dass ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müsste. Das Finanzamt sieht das anders und hat mir einen Feststellungsbescheid geschickt. Den geschätzten Betrag habe ich unverzüglich überwiesen.

    Jetzt habe ich mich beim ElsterPortal registriert und möchte die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen nachholen. Im Allgemeinen komme ich ganz gut klar, es ergeben sich aber ein paar Detailfragen.

    Frage 1:
    Meine Rechnungen habe ich zunächst mit MwSt. gestellt, da mein Status als Kleinbetrieb ungeklärt ist.
    Die Umsätze habe ich auf Kennziffer 81 (Seite 4) eingetragen. Die abziehbare Vorsteuer habe ich unter Kennziffer 66 (Seite 9) eingetragen. Meiner Meinung nach waren die Ein- und Ausgaben alle gewöhnlich, kein ermäßigter Steuersatz, keine Geschäfte mit dem Ausland, keine gehandelten Waren mit Sonderbestimmungen.
    Wo ist hier der Unterschied zwischen Kennziffer 66 und 63? Kann mir das jemand erläutern?

    Frage 2:
    Wo sollte ich denn die geleistete Vorauszahlung der Umsatzsteuer, welche ich auf Grund des Festsetzungsbescheides geleistet habe, angeben? Auf Seite 10 kommt mir kein Feld passend vor. Oder mache ich die Voranmeldung unabhängig vom Festsetzungsbescheid und verrechne die Summe bei der Überweisung?

    Frage 3:
    Was hat es mit der Kennziffer 29 auf sich? Muss ich ein gesondertes Formular ausfüllen, wenn ich jetzt mehrere Voranmeldungen zusammenfassen möchte und ggf. mit der Überweisung des Festsetzungsbescheides verrechnen möchte? Wie kann ich denn den Verrechnungswunsch "auf einem gesonderten Blatt" bei der Online-Voranmeldung angeben?

    Frage 4:
    Fällt jemand zu diesem Szenario noch etwas Wichtiges ein, an das ich denken sollte? Ich bin für Tipps dankbar.

    Danke schon mal,

    Alex

    #2
    AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

    1

    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__23.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__23a.html

    2

    letzteres

    3

    Fax/Mail/Post, vielleicht sogar Telefon. Wenn Deine Zahllasten und Guthaben sich genau ausgleichen wird das Finanzamt in der Regel auch ohne schriftliche Mitteilung draufkommen dass sie gegenseitig verrechnet werden sollen.

    4

    ja

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      #3
      AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

      Danke für die schnelle Antwort.

      Könntest du Punkt 4 weiter ausführen? Auf was sollte ich deiner Meinung nach noch achten?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      4

      ja

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        #4
        AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

        Zitat von alexse Beitrag anzeigen
        Könntest du Punkt 4 weiter ausführen?
        Ich hab ja jetzt nicht gesagt dass ich der Jemand bin

        Du kannst aber gern konkrete Fragen zum ElsterOnline-Portal stellen.

        Kommentar


          #5
          AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

          OK, der Rest war auf jeden Fall sehr hilfreich. Danke dafür.

          Ich habe jetzt die USt.-Voranmeldungen abgeschickt und ein Lastschriftmandat erteilt. Dann kann das FA entweder verrechnen oder jeden Monat einzeln buchen, ganz wie der Sachbearbeiter es mag.


          Alex

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            #6
            AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

            Zitat von alexse Beitrag anzeigen
            Lastschriftmandat
            Das finde ich jedenfalls gerade in so einem Fall sehr hilfreich!

            (Und das Finanzamt sieht das sicher auch gern ...)

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              #7
              AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

              Zitat von alexse Beitrag anzeigen
              Hallo Leute,

              leider bin ich gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier ein paar Fragen beantwortet werden können.

              Frage 1:
              ......
              Wo ist hier der Unterschied zwischen Kennziffer 66 und 63? Kann mir das jemand erläutern?

              Danke schon mal,

              Alex
              Hallo alexse,

              Kennziffer 66 ist Vorsteuer aus Rechnungen von inländischen Unternehmen.
              Kennziffer 63 kommt zumzTr agen wenn du aus der EU eine Lieferung erhältst die steuerfrei ist, du erklärst diese als innergemeinschaftlichen Erwerb und belegst sie mit deutscher USt. und den gleichen Betrag erklärst du in Kz. 63 als Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb und damit ist das Geschäft für dich auch steuerfrei.

              Tschüß

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                #8
                AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Kennziffer 63 kommt zumzTr agen wenn du aus der EU eine Lieferung erhältst die steuerfrei ist
                Hallo holzgoe,

                Du hast Dich ein bisschen in der Zeile vertan, Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb gehört in Kennzahl 61.

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                  #9
                  AW: Ein paar Fragen zur USt-Voranmeldung, auch wg. Festsetzungsbescheid.

                  Hallo L.E.Fant

                  danke fürs Aufpassen.

                  Tschüß

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