Hallo Leute,
leider bin ich gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier ein paar Fragen beantwortet werden können.
Hintergrund:
Ende 2014 hatte ich mein Gewerbe aufgegeben und habe eine Festanstellung angenommen. Bis dahin hatte ich ein Steuerberaterbüro für Buchführung, USt-Voranmeldung, etc. beauftragt.
Ab 2016 habe ich mein Gewerbe (nebenberuflich) wieder angemeldet, da ich gelegentlich noch kleine Aufträge durchführen wollte. Einen Steuerberater habe ich noch nicht, die Buchführung möchte ich selbst machen. Da ich nur minimale Umsätze gemacht habe, ging ich davon aus, dass ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müsste. Das Finanzamt sieht das anders und hat mir einen Feststellungsbescheid geschickt. Den geschätzten Betrag habe ich unverzüglich überwiesen.
Jetzt habe ich mich beim ElsterPortal registriert und möchte die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen nachholen. Im Allgemeinen komme ich ganz gut klar, es ergeben sich aber ein paar Detailfragen.
Frage 1:
Meine Rechnungen habe ich zunächst mit MwSt. gestellt, da mein Status als Kleinbetrieb ungeklärt ist.
Die Umsätze habe ich auf Kennziffer 81 (Seite 4) eingetragen. Die abziehbare Vorsteuer habe ich unter Kennziffer 66 (Seite 9) eingetragen. Meiner Meinung nach waren die Ein- und Ausgaben alle gewöhnlich, kein ermäßigter Steuersatz, keine Geschäfte mit dem Ausland, keine gehandelten Waren mit Sonderbestimmungen.
Wo ist hier der Unterschied zwischen Kennziffer 66 und 63? Kann mir das jemand erläutern?
Frage 2:
Wo sollte ich denn die geleistete Vorauszahlung der Umsatzsteuer, welche ich auf Grund des Festsetzungsbescheides geleistet habe, angeben? Auf Seite 10 kommt mir kein Feld passend vor. Oder mache ich die Voranmeldung unabhängig vom Festsetzungsbescheid und verrechne die Summe bei der Überweisung?
Frage 3:
Was hat es mit der Kennziffer 29 auf sich? Muss ich ein gesondertes Formular ausfüllen, wenn ich jetzt mehrere Voranmeldungen zusammenfassen möchte und ggf. mit der Überweisung des Festsetzungsbescheides verrechnen möchte? Wie kann ich denn den Verrechnungswunsch "auf einem gesonderten Blatt" bei der Online-Voranmeldung angeben?
Frage 4:
Fällt jemand zu diesem Szenario noch etwas Wichtiges ein, an das ich denken sollte? Ich bin für Tipps dankbar.
Danke schon mal,
Alex
leider bin ich gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier ein paar Fragen beantwortet werden können.
Hintergrund:
Ende 2014 hatte ich mein Gewerbe aufgegeben und habe eine Festanstellung angenommen. Bis dahin hatte ich ein Steuerberaterbüro für Buchführung, USt-Voranmeldung, etc. beauftragt.
Ab 2016 habe ich mein Gewerbe (nebenberuflich) wieder angemeldet, da ich gelegentlich noch kleine Aufträge durchführen wollte. Einen Steuerberater habe ich noch nicht, die Buchführung möchte ich selbst machen. Da ich nur minimale Umsätze gemacht habe, ging ich davon aus, dass ich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen müsste. Das Finanzamt sieht das anders und hat mir einen Feststellungsbescheid geschickt. Den geschätzten Betrag habe ich unverzüglich überwiesen.
Jetzt habe ich mich beim ElsterPortal registriert und möchte die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen nachholen. Im Allgemeinen komme ich ganz gut klar, es ergeben sich aber ein paar Detailfragen.
Frage 1:
Meine Rechnungen habe ich zunächst mit MwSt. gestellt, da mein Status als Kleinbetrieb ungeklärt ist.
Die Umsätze habe ich auf Kennziffer 81 (Seite 4) eingetragen. Die abziehbare Vorsteuer habe ich unter Kennziffer 66 (Seite 9) eingetragen. Meiner Meinung nach waren die Ein- und Ausgaben alle gewöhnlich, kein ermäßigter Steuersatz, keine Geschäfte mit dem Ausland, keine gehandelten Waren mit Sonderbestimmungen.
Wo ist hier der Unterschied zwischen Kennziffer 66 und 63? Kann mir das jemand erläutern?
Frage 2:
Wo sollte ich denn die geleistete Vorauszahlung der Umsatzsteuer, welche ich auf Grund des Festsetzungsbescheides geleistet habe, angeben? Auf Seite 10 kommt mir kein Feld passend vor. Oder mache ich die Voranmeldung unabhängig vom Festsetzungsbescheid und verrechne die Summe bei der Überweisung?
Frage 3:
Was hat es mit der Kennziffer 29 auf sich? Muss ich ein gesondertes Formular ausfüllen, wenn ich jetzt mehrere Voranmeldungen zusammenfassen möchte und ggf. mit der Überweisung des Festsetzungsbescheides verrechnen möchte? Wie kann ich denn den Verrechnungswunsch "auf einem gesonderten Blatt" bei der Online-Voranmeldung angeben?
Frage 4:
Fällt jemand zu diesem Szenario noch etwas Wichtiges ein, an das ich denken sollte? Ich bin für Tipps dankbar.
Danke schon mal,
Alex
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