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EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

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    EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

    Hallo Elster Forum,

    ich bin neu hier. Seit 2015 bin ich Kleinunternehmer nach §19 UStG und nebenberuflich als Grafikdesigner tätig. Ich möchte nun mit ElsterOnline wie schon im letzten Jahr meine ESt machen, sowie jetzt zum ersten Mal für das Gewerbe die EÜR 2015 und die USt.

    Was die EÜR angeht, so ist mir klar, dass unter 17.500 € zwar eine formlose Aufstellung möglich wäre - jedoch würde ich gerne die EÜR im Online-Portal nutzen, da man alles direkt eintragen und in einem Rutsch online verschicken kann.
    Das Formular ist natürlich umfangreicher, als es für Kleinunternehmer nötig ist und weist evtl. den einen oder anderen Stolperstein auf, ich habe es schon versucht komplett durchzuarbeiten.
    Ich stelle mir nun die Frage, ob es sinnvoller ist, eine formlose Aufstellung zu machen und z. B. per E-Mail an das FA als Nachtrag zur ESt zu übermitteln oder sich durch das Formular zu kämpfen, auch wenn das meiste darin freibleiben wird. Das Formular ist aber reizvoll, da man alles bequem online abwickelt, Beträge automatisch berechnet werden usw.

    Wenn ich als Kleinunternehmer das EÜR Formular auch nutzen kann, würde ich gern folgendes eintragen und bitte euch um Unterstützung beim Ausfüllen zu allen nachfolgenden Punkten. Das wäre sehr hilfreich für mich. Wenn ich es einmal verstanden habe, kann ich es fortan alleine ausfüllen. Einen Steuerberater möchte ich aufgrund der momentan noch sehr geringen Einkünfte nicht in Anspruch nehmen, außerdem möchte ich auch verstehen, was ich wie ausfüllen muss.


    Hier meine Punkte aus dem aktuellen EÜR Online-Formular 2015:

    Zeile 5 - Art des Betriebes
    In meiner Gewerbeanmeldung ist neben den möglichen Arten Industrie, Handel und Handwerk bei Sonstiges angekreuzt worden. Kann ich das hier übernehmen oder sollte ich lieber das verwenden, was in der Gewerbeanmeldung unter angemeldete Tätigkeit steht, z. B. Grafikdesign? Allerdings klingt das für mich nicht nach einer Art eines Unternehmens, sondern eben nach der Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Also doch Sonstiges?

    Zeile 6 - Rechtsform des Betriebes
    Ist es korrekt, als Kleinunternehmer folgendes zu wählen: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)?

    Wirtschaftsjahr, falls abweichend vom Kalenderjahr
    davon abweichend: Beginn (TT.MM), davon abweichend: Ende (TT.MM.JJJJ)
    Wurde das Gewerbe bspw. 06/2015 angemeldet, ist hier bei Beginn 06/15 einzutragen und bei Ende 12/15 oder entspricht mein Wirtschaftsjahr dem Kalender, auch wenn ich nicht am 01.01.2015 begonnen habe und das Feld bleibt frei?

    Zeile 12 - davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (weiter ab Zeile 17)
    Kann ich davon ausgehen, dass das Feld frei bleibt, da hier umsatzsteuerfreie Einnahmen bspw. aus Tätigkeit als Versicherungsmakler oder aus Vermietung und Verpachtung etc. gemeint sind?

    Zeile 14 - Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
    Ist es korrekt, dass der ganze Abschnitt Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung für mich als Kleinunternehmer unter 17.500 € Umsatz freibleibt?

    Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
    Da ich für die Gewerbetätigkeit Telefon und Internet nutze, kann ich dort Kosten geltend machen? Habe von 20% Pauschale für Telekommunikationskosten gelesen, Beispiel: Handyvertrag + DSL 45,- € mtl., davon 20% sind 9,- €, mal 12 Mon. = 108,- €.
    Berechne ich das selbst oder nehme ich 100% monatliche Kosten und das FA berechnet anteilig selbst? Falls selbst berechnet, wird die exakte Summe 108,- eingetragen oder eine Pauschale? Habe gelesen bei Telekommunikationskosten wird zw. 120-240 € angesetzt, sollte man da die Mindestgrenze nehmen und gut?

    Zeile 59 - Steuern, Versicherungen und Maut
    Kann hier KFZ-Steuer und -Versicherung für ein privates KFZ angegeben werden oder nur für betriebl. Fahrzeug? Wenn privat, gleiche Frage wie bei Telekomm.: Anteilig oder 100% und Berechnung durch FA?

    Zeile 60 - Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
    Was Reparatur- bzw. Wartungskosten angeht: Kann hier für das private KFZ etwas geltend gemacht werden, wenn es für Kundenfahrten genutzt wurde oder nur für ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug?

    Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
    Hier möchte ich die Fahrten mit dem privaten PKW zu Kunden eintragen. Reicht es, die gefahrenen Kilometer zu summieren (einfache Strecke oder hin- und zurück?) oder muss das gesondert aufgeschlüsselt werden, um welche Fahrten wohin es sich handelt? Ist ja so im Formular nicht möglich bzw. auch gar nicht gefordert, ein Fahrtenbuch wird zudem nicht geführt.


    O.k., soweit so gut. Wenn ich alles bis zum Ende ausfülle, bleibt dennoch der Abschnitt 3 - Betriebsausgaben mit einem Ausrufezeichen markiert (Fehler). Dort würde ich nur in folgenden Feldern Beträge angeben wollen:
    Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
    Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
    Der Rest bliebe leer, ganz unten wird auch korrekt die Summe Betriebsausgaben berechnet. Mache ich da etwas falsch?

    Zu guter letzt, wenn man schon mal diesen umfangreichen Post stellt:
    Was die ESt angeht - muss ich, was das Gewerbe betrifft, nur Anlage G verwenden und dort die Einnahmen aus Gewerbebetrieb eintragen?

    Was die USt angeht - da hätte ich noch eine Frage:
    Bei Abschnitt 2 Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) trage ich ja den Umsatz 2015 ein, Abschnitt 3 Steuerpflichtige Umsätze bleibt meiner Meinung nach leer, ebenso 4 Abziehbare Vorsteuerbeträge und 5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) und ich kann auf Weiter zu 6 klicken.
    Was muss ich allerdings im letzten Abschnitt 6 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer eintragen, denn der kann nicht leer bleiben, sonst Fehler? Bitte um Info.


    Tausend Dank an denjenigen/diejenige(n), die sich der Sachen annehmen und mir weiterhelfen können!

    Viele Grüße,
    mediadesign

    #2
    AW: EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

    Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
    Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

    Was ich sagen kann :
    Gewerbe = Anlage G der Einkommensteuererklärung.

    In deiner EÜR gibst du nur den beruflichen Anteil deiner Ausgaben an. Und das musst du ausrechnen oder dein Steuerberater und nicht das Finanzamt.
    Das heißt, dass du z.b. bei den Telefonkosten nur die 108 Euro einträgst.
    Sämtliche Kfz-Kosten (z.b. Reparatur, Versicherungen, Steuer, Benzin ) sind grundsätzlich mit der Pauschale von 30 Cent abgegolten. Können also NICHT zusätzlich angegeben werden. Es sei denn du legst das Kfz in den Betrieb ein. Dann gibt es keine 30 Cent, sondern die tatsächlichen Aufwendungen. Du musst dann aber die Privatnutzung als Einnahme versteuern. Mehr Informationen erteilt dazu der Steuerberater.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.05.2016, 06:43.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

      Zitat von mediadesign Beitrag anzeigen
      Hallo Elster Forum,

      ..........
      Was die USt angeht - da hätte ich noch eine Frage:
      Bei Abschnitt 2 Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) trage ich ja den Umsatz 2015 ein, Abschnitt 3 Steuerpflichtige Umsätze bleibt meiner Meinung nach leer, ebenso 4 Abziehbare Vorsteuerbeträge und 5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) und ich kann auf Weiter zu 6 klicken.
      Was muss ich allerdings im letzten Abschnitt 6 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer eintragen, denn der kann nicht leer bleiben, sonst Fehler? Bitte um Info.


      Tausend Dank an denjenigen/diejenige(n), die sich der Sachen annehmen und mir weiterhelfen können!

      Viele Grüße,
      mediadesign
      Hallo mediadesign,

      Abschnitt 6 Kennziffer 107 und 109 eine 0,00 eintragen, dann ist der Fehler weg.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

        Hallo Holzgoe,

        vielen Dank für deinen Tipp, Fehler ist behoben und die USt abgeschlossen.

        Ich habe noch ein Problem beim Abschließen der EÜR.
        Unter Abschnitt 3 - Betriebsausgaben habe ich in Zeile 39 Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) einen Wert eingetragen und in Zeile 61 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) die Kilometerpauschale für die Kundenfahrten errechnet. Wenn ich nun bis zum letzten Abschnitt alles durchgehe und dann das gesamte Formular prüfen lasse, bekomme ich eine Fehlermeldung:

        Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen.
        Mögliche Fehlerquellen:
        3 - Betriebsausgaben Dort ist Zeile 61 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) rot unterstrichen. Selbst wenn ich einen sehr geringen Wert eintrage, bleibt der Fehler.
        1 - Allgemeine Angaben Dort ist Zeile 6 Rechtsform des Betriebes rot unterstrichen, es wurde Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz) gewählt.
        7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG Dort stehen die Zeilen 93+94, Zeile 94 ist rot unterstrichen, Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen (Euro, Cent) (Übertrag nach Zeile 11- Anlage SZE).
        In den Feldern 93+94 sind keine Eintragungen gemacht worden. Selbst wenn ich dort 0,00 eintrage, bleibt der Fehler.

        Was mache ich falsch?

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

          Lies mal hier weiter, dann wird dir klar, was du falsch machst;

          https://www.elster.de/anwenderforum/...nutzt-Einlagen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24,

            vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link zum Beitrag!
            Wenn ich den Wert aus Zeile 61 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage) in Zeile 94 Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen eingetrage passt es, es kommt keine Fehlermeldung mehr.

            Ich habe bei den Betriebsausgaben noch Kosten in Zeile 39 Aufwendungen für Telekommunikation angegeben, die Summe der Betriebsausgaben ergibt sich also aus Telekomm.kosten + Fahrtkosten.
            Wird nun die Zeile 64 Summe Betriebskosten in Zeile 94 angegeben oder nur 61 Fahrtkosten? Bin da etwas verwirrt wie es gemeint ist. Die Telekomm.kosten sind ja in 39 als Aufwendungen def., nicht als Sach-, Leistungs oder Nutzungseinlagen.

            Verstehe ich es richtig:
            Wenn ich in Zeile 94 Einlagen quasi die Fahrtkosten bzw. Summe der Betriebsausgaben angebe, dann mindert das den zu versteuernden Gewinn. Wenn dagegen nichts vom Geschäftskonto entnommen wird, um Anschaffungen zu tätigen, dann muss auch in Zeile 93 Entnahmen nichts eintragen, oder? Denn diese Zeile kann ja leer bleiben, um das Formular abzuschließen.
            Sorry, auch wenn ich mir deinen Beitrag und die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 durchgelesen habe, muss ich nochmal nachfragen.

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              #7
              AW: EÜR für Kleinunternehmer: formlos oder mit ElsterOnline?

              Was die unterschiedliche Behandlung deiner Fahrt- und Telefonkosten beim Thema Nutzungseinlage angeht, nur kurz folgendes: Es geht speziell um Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge, das heißt,

              du stellst dein zum Privatvermögen gehörendes Kfz dem Betrieb zur Verfügung (Nutzungseinlage). Beim Telefon läuft das anders, da wird wie beim PC auch, aufgeteilt. Also Anschaffungskosten und laufende Kosten werden von Anfang an

              nach dem Verhältnis der betrieblichen zur privaten Nutzung aufgeteilt, so dass sich die Frage einer Einlage gar nicht erst stellt.


              Grundsätzlich bist du auch als Einnamenüberschussermittler (§ 4 Abs. 3 EStG) nach § 4 Abs. 4a EStG verpflichtet, alle Privatentnahmen von deinem Geschäftskonto ebenso gesondert aufzuzeichnen wie alle Privateinlagen auf dein Geschäftskonto.

              Privatentnahmen und Privateinlagen sind allerdings grundsätzlich gewinnneutral, dein steuerliches Ergebnis wird dadurch zunächst nicht beeinflusst

              Nur wenn vom Geschäftskonto Überentnahmen für private Zwecke getätigt wurden, durch die das Geschäftskonto ins Minus rutscht und in der EÜR gleichzeitig Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, hat das Einfluss auf den steuerlichen Gewinn.

              Damit das Finanzamt beurteilen kann, ob so eine Überentnahme vorliegt, braucht es eine Übersicht über Privatentnahmen und Privateinlagen.

              Viele Selbständige machen das ja nicht nebenberuflich, sie müssen von ihrem Gewinn leben, auch wenn das Geschäft mal schlecht läuft, sie müssen also auch Entnahmen vom Geschäftskonto tätigen.
              Für dich ist das Geschäft ja nur ein Zubrot und vermutlich hast du auch keine Schuldzinsen deklariert, da ist es im Ergebnis dann ohne Belang, ob du die Summen korrekt und vollständig angibst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat: Für dich ist das Geschäft ja nur ein Zubrot und vermutlich hast du auch keine Schuldzinsen deklariert, da ist es im Ergebnis dann ohne Belang, ob du die Summen korrekt und vollständig angibst.

                O.k. danke! Nein, Schuldzinsen o. ä. gibt es nicht. Ich gebe nun also nur die Fahrtkosten aus 61 als Nutzungseinlage an. Da die Telefonkosten keine Einlage sind wie du sagst, kann ich auch nicht beide Posten summieren, da unter 94 nur Einlagen angegeben werden sollen. Das die Einträge korrekt und vollständig gemacht werden, ist mir natürlich wichtig. Mir geht es bei dieser sozusagen minimalistischen Nutzung des EÜR Formulars als Kleinunternehmer aber vor allem darum, den Gewinn mit den Ausgaben bzw. Einlagen zu schmälern, damit ich letztlich weniger Steuern darauf zahlen muss. Denke das ist logisch. Mit minimalistisch meine ich, dass ich mit meinem Status nur einen Bruchteil davon nutzen kann. Deshalb war eine meiner ersten Fragen in diesem Thread, ob es Sinn macht, überhaupt die EÜR online zu machen oder lieber doch formlos, da bestimmt wesentlich einfacher.

                Was mich noch interessieren würde: Wenn man nur eine verhältnismäßig kleine gewerbliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ausübt, nebenberuflich als Zubrot wie du treffend beschrieben hast, dann ist es doch nicht zwingend nötig ein separates Geschäftkonto zu haben, oder? Du schreibst zwar: damit das Finanzamt beurteilen kann, ob so eine Überentnahme vorliegt, braucht es eine Übersicht über Privatentnahmen und Privateinlagen, jedoch sehe ich jetzt realistisch keine zwingende Offenlegung der Geldbewegungen auf dem Konto. Schätze, dass ist damit auch nicht gemeint. So wie ich das bisher verstanden und gelesen habe, müssen Belege nur auf Aufforderung eingereicht werden, was in meinem Fall sicher nicht der Fall ist. Vor allem wenn man quasi als kleiner Fisch nur seinen Umsatz deklariert und grundlegende Ausgaben wie Telekommunikations- oder Fahrtkosten dagegenhält. Bei weiterführenden, komplexeren Themen wie häusl. Arbeitszimmer und dafür getätigte Anschaffungen sähe es sicher anders, da müssten Belege geliefert werden und das FA schaut genauer hin - eine Kontenprüfung erfolgt aber trotzdem nicht denke ich. Einreichung von Auszügen sind natürlich möglich, werden neben Belegen aber normalerweise nicht gefordert oder?

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