Hallo Elster Forum,
ich bin neu hier. Seit 2015 bin ich Kleinunternehmer nach §19 UStG und nebenberuflich als Grafikdesigner tätig. Ich möchte nun mit ElsterOnline wie schon im letzten Jahr meine ESt machen, sowie jetzt zum ersten Mal für das Gewerbe die EÜR 2015 und die USt.
Was die EÜR angeht, so ist mir klar, dass unter 17.500 € zwar eine formlose Aufstellung möglich wäre - jedoch würde ich gerne die EÜR im Online-Portal nutzen, da man alles direkt eintragen und in einem Rutsch online verschicken kann.
Das Formular ist natürlich umfangreicher, als es für Kleinunternehmer nötig ist und weist evtl. den einen oder anderen Stolperstein auf, ich habe es schon versucht komplett durchzuarbeiten.
Ich stelle mir nun die Frage, ob es sinnvoller ist, eine formlose Aufstellung zu machen und z. B. per E-Mail an das FA als Nachtrag zur ESt zu übermitteln oder sich durch das Formular zu kämpfen, auch wenn das meiste darin freibleiben wird. Das Formular ist aber reizvoll, da man alles bequem online abwickelt, Beträge automatisch berechnet werden usw.
Wenn ich als Kleinunternehmer das EÜR Formular auch nutzen kann, würde ich gern folgendes eintragen und bitte euch um Unterstützung beim Ausfüllen zu allen nachfolgenden Punkten. Das wäre sehr hilfreich für mich. Wenn ich es einmal verstanden habe, kann ich es fortan alleine ausfüllen. Einen Steuerberater möchte ich aufgrund der momentan noch sehr geringen Einkünfte nicht in Anspruch nehmen, außerdem möchte ich auch verstehen, was ich wie ausfüllen muss.
Hier meine Punkte aus dem aktuellen EÜR Online-Formular 2015:
Zeile 5 - Art des Betriebes
In meiner Gewerbeanmeldung ist neben den möglichen Arten Industrie, Handel und Handwerk bei Sonstiges angekreuzt worden. Kann ich das hier übernehmen oder sollte ich lieber das verwenden, was in der Gewerbeanmeldung unter angemeldete Tätigkeit steht, z. B. Grafikdesign? Allerdings klingt das für mich nicht nach einer Art eines Unternehmens, sondern eben nach der Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Also doch Sonstiges?
Zeile 6 - Rechtsform des Betriebes
Ist es korrekt, als Kleinunternehmer folgendes zu wählen: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)?
Wirtschaftsjahr, falls abweichend vom Kalenderjahr
davon abweichend: Beginn (TT.MM), davon abweichend: Ende (TT.MM.JJJJ)
Wurde das Gewerbe bspw. 06/2015 angemeldet, ist hier bei Beginn 06/15 einzutragen und bei Ende 12/15 oder entspricht mein Wirtschaftsjahr dem Kalender, auch wenn ich nicht am 01.01.2015 begonnen habe und das Feld bleibt frei?
Zeile 12 - davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (weiter ab Zeile 17)
Kann ich davon ausgehen, dass das Feld frei bleibt, da hier umsatzsteuerfreie Einnahmen bspw. aus Tätigkeit als Versicherungsmakler oder aus Vermietung und Verpachtung etc. gemeint sind?
Zeile 14 - Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
Ist es korrekt, dass der ganze Abschnitt Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung für mich als Kleinunternehmer unter 17.500 € Umsatz freibleibt?
Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
Da ich für die Gewerbetätigkeit Telefon und Internet nutze, kann ich dort Kosten geltend machen? Habe von 20% Pauschale für Telekommunikationskosten gelesen, Beispiel: Handyvertrag + DSL 45,- € mtl., davon 20% sind 9,- €, mal 12 Mon. = 108,- €.
Berechne ich das selbst oder nehme ich 100% monatliche Kosten und das FA berechnet anteilig selbst? Falls selbst berechnet, wird die exakte Summe 108,- eingetragen oder eine Pauschale? Habe gelesen bei Telekommunikationskosten wird zw. 120-240 € angesetzt, sollte man da die Mindestgrenze nehmen und gut?
Zeile 59 - Steuern, Versicherungen und Maut
Kann hier KFZ-Steuer und -Versicherung für ein privates KFZ angegeben werden oder nur für betriebl. Fahrzeug? Wenn privat, gleiche Frage wie bei Telekomm.: Anteilig oder 100% und Berechnung durch FA?
Zeile 60 - Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
Was Reparatur- bzw. Wartungskosten angeht: Kann hier für das private KFZ etwas geltend gemacht werden, wenn es für Kundenfahrten genutzt wurde oder nur für ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug?
Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Hier möchte ich die Fahrten mit dem privaten PKW zu Kunden eintragen. Reicht es, die gefahrenen Kilometer zu summieren (einfache Strecke oder hin- und zurück?) oder muss das gesondert aufgeschlüsselt werden, um welche Fahrten wohin es sich handelt? Ist ja so im Formular nicht möglich bzw. auch gar nicht gefordert, ein Fahrtenbuch wird zudem nicht geführt.
O.k., soweit so gut. Wenn ich alles bis zum Ende ausfülle, bleibt dennoch der Abschnitt 3 - Betriebsausgaben mit einem Ausrufezeichen markiert (Fehler). Dort würde ich nur in folgenden Feldern Beträge angeben wollen:
Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Der Rest bliebe leer, ganz unten wird auch korrekt die Summe Betriebsausgaben berechnet. Mache ich da etwas falsch?
Zu guter letzt, wenn man schon mal diesen umfangreichen Post stellt:
Was die ESt angeht - muss ich, was das Gewerbe betrifft, nur Anlage G verwenden und dort die Einnahmen aus Gewerbebetrieb eintragen?
Was die USt angeht - da hätte ich noch eine Frage:
Bei Abschnitt 2 Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) trage ich ja den Umsatz 2015 ein, Abschnitt 3 Steuerpflichtige Umsätze bleibt meiner Meinung nach leer, ebenso 4 Abziehbare Vorsteuerbeträge und 5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) und ich kann auf Weiter zu 6 klicken.
Was muss ich allerdings im letzten Abschnitt 6 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer eintragen, denn der kann nicht leer bleiben, sonst Fehler? Bitte um Info.
Tausend Dank an denjenigen/diejenige(n), die sich der Sachen annehmen und mir weiterhelfen können!
Viele Grüße,
mediadesign
ich bin neu hier. Seit 2015 bin ich Kleinunternehmer nach §19 UStG und nebenberuflich als Grafikdesigner tätig. Ich möchte nun mit ElsterOnline wie schon im letzten Jahr meine ESt machen, sowie jetzt zum ersten Mal für das Gewerbe die EÜR 2015 und die USt.
Was die EÜR angeht, so ist mir klar, dass unter 17.500 € zwar eine formlose Aufstellung möglich wäre - jedoch würde ich gerne die EÜR im Online-Portal nutzen, da man alles direkt eintragen und in einem Rutsch online verschicken kann.
Das Formular ist natürlich umfangreicher, als es für Kleinunternehmer nötig ist und weist evtl. den einen oder anderen Stolperstein auf, ich habe es schon versucht komplett durchzuarbeiten.
Ich stelle mir nun die Frage, ob es sinnvoller ist, eine formlose Aufstellung zu machen und z. B. per E-Mail an das FA als Nachtrag zur ESt zu übermitteln oder sich durch das Formular zu kämpfen, auch wenn das meiste darin freibleiben wird. Das Formular ist aber reizvoll, da man alles bequem online abwickelt, Beträge automatisch berechnet werden usw.
Wenn ich als Kleinunternehmer das EÜR Formular auch nutzen kann, würde ich gern folgendes eintragen und bitte euch um Unterstützung beim Ausfüllen zu allen nachfolgenden Punkten. Das wäre sehr hilfreich für mich. Wenn ich es einmal verstanden habe, kann ich es fortan alleine ausfüllen. Einen Steuerberater möchte ich aufgrund der momentan noch sehr geringen Einkünfte nicht in Anspruch nehmen, außerdem möchte ich auch verstehen, was ich wie ausfüllen muss.
Hier meine Punkte aus dem aktuellen EÜR Online-Formular 2015:
Zeile 5 - Art des Betriebes
In meiner Gewerbeanmeldung ist neben den möglichen Arten Industrie, Handel und Handwerk bei Sonstiges angekreuzt worden. Kann ich das hier übernehmen oder sollte ich lieber das verwenden, was in der Gewerbeanmeldung unter angemeldete Tätigkeit steht, z. B. Grafikdesign? Allerdings klingt das für mich nicht nach einer Art eines Unternehmens, sondern eben nach der Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Also doch Sonstiges?
Zeile 6 - Rechtsform des Betriebes
Ist es korrekt, als Kleinunternehmer folgendes zu wählen: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)?
Wirtschaftsjahr, falls abweichend vom Kalenderjahr
davon abweichend: Beginn (TT.MM), davon abweichend: Ende (TT.MM.JJJJ)
Wurde das Gewerbe bspw. 06/2015 angemeldet, ist hier bei Beginn 06/15 einzutragen und bei Ende 12/15 oder entspricht mein Wirtschaftsjahr dem Kalender, auch wenn ich nicht am 01.01.2015 begonnen habe und das Feld bleibt frei?
Zeile 12 - davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG (weiter ab Zeile 17)
Kann ich davon ausgehen, dass das Feld frei bleibt, da hier umsatzsteuerfreie Einnahmen bspw. aus Tätigkeit als Versicherungsmakler oder aus Vermietung und Verpachtung etc. gemeint sind?
Zeile 14 - Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
Ist es korrekt, dass der ganze Abschnitt Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung für mich als Kleinunternehmer unter 17.500 € Umsatz freibleibt?
Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
Da ich für die Gewerbetätigkeit Telefon und Internet nutze, kann ich dort Kosten geltend machen? Habe von 20% Pauschale für Telekommunikationskosten gelesen, Beispiel: Handyvertrag + DSL 45,- € mtl., davon 20% sind 9,- €, mal 12 Mon. = 108,- €.
Berechne ich das selbst oder nehme ich 100% monatliche Kosten und das FA berechnet anteilig selbst? Falls selbst berechnet, wird die exakte Summe 108,- eingetragen oder eine Pauschale? Habe gelesen bei Telekommunikationskosten wird zw. 120-240 € angesetzt, sollte man da die Mindestgrenze nehmen und gut?
Zeile 59 - Steuern, Versicherungen und Maut
Kann hier KFZ-Steuer und -Versicherung für ein privates KFZ angegeben werden oder nur für betriebl. Fahrzeug? Wenn privat, gleiche Frage wie bei Telekomm.: Anteilig oder 100% und Berechnung durch FA?
Zeile 60 - Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)
Was Reparatur- bzw. Wartungskosten angeht: Kann hier für das private KFZ etwas geltend gemacht werden, wenn es für Kundenfahrten genutzt wurde oder nur für ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug?
Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Hier möchte ich die Fahrten mit dem privaten PKW zu Kunden eintragen. Reicht es, die gefahrenen Kilometer zu summieren (einfache Strecke oder hin- und zurück?) oder muss das gesondert aufgeschlüsselt werden, um welche Fahrten wohin es sich handelt? Ist ja so im Formular nicht möglich bzw. auch gar nicht gefordert, ein Fahrtenbuch wird zudem nicht geführt.
O.k., soweit so gut. Wenn ich alles bis zum Ende ausfülle, bleibt dennoch der Abschnitt 3 - Betriebsausgaben mit einem Ausrufezeichen markiert (Fehler). Dort würde ich nur in folgenden Feldern Beträge angeben wollen:
Zeile 39 - Aufwendungen für Telekommunikation (zum Beispiel Telefon, Internet) (Euro, Cent)
Zeile 61 - Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
Der Rest bliebe leer, ganz unten wird auch korrekt die Summe Betriebsausgaben berechnet. Mache ich da etwas falsch?
Zu guter letzt, wenn man schon mal diesen umfangreichen Post stellt:
Was die ESt angeht - muss ich, was das Gewerbe betrifft, nur Anlage G verwenden und dort die Einnahmen aus Gewerbebetrieb eintragen?
Was die USt angeht - da hätte ich noch eine Frage:
Bei Abschnitt 2 Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) trage ich ja den Umsatz 2015 ein, Abschnitt 3 Steuerpflichtige Umsätze bleibt meiner Meinung nach leer, ebenso 4 Abziehbare Vorsteuerbeträge und 5 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) und ich kann auf Weiter zu 6 klicken.
Was muss ich allerdings im letzten Abschnitt 6 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer eintragen, denn der kann nicht leer bleiben, sonst Fehler? Bitte um Info.
Tausend Dank an denjenigen/diejenige(n), die sich der Sachen annehmen und mir weiterhelfen können!
Viele Grüße,
mediadesign
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