Hallo,
folgender Fall:
Drei Lebensversicherungen in 2015 an die begünstigte Ehefrau ausbezahlt, da Ehemann in 2015 verstorben.
Alle Lebensversicherungen wurden vor dem Stichtag 1.1.2005 abgeschlossen, dh es sind alte kapitalbindende Lebensversicherungen.
Die Summe aller wäre noch unter dem Freibetrag fürs Erbe.
Müssen die Beträge der ausgezahlten Lebensversicherungen in der Steuererklärung der Ehefrau (in der sie ja erst mal so tut als würde der Ehemann noch leben) irgendwo angegeben werden?
Oder kann man sie einfach weg lassen?
Die Versicherungen wiesen alle darauf hin, dass sie sie melden würden, daher die Frage.
Danke und viele Grüße,
Katze
PS:
Und noch eine Frage dazu:
Die in 2015 vom damals noch lebenden Ehemann gezahlten Beiträge darf man doch im Vorsorgeaufwand (Zeile 51) angeben?
folgender Fall:
Drei Lebensversicherungen in 2015 an die begünstigte Ehefrau ausbezahlt, da Ehemann in 2015 verstorben.
Alle Lebensversicherungen wurden vor dem Stichtag 1.1.2005 abgeschlossen, dh es sind alte kapitalbindende Lebensversicherungen.
Die Summe aller wäre noch unter dem Freibetrag fürs Erbe.
Müssen die Beträge der ausgezahlten Lebensversicherungen in der Steuererklärung der Ehefrau (in der sie ja erst mal so tut als würde der Ehemann noch leben) irgendwo angegeben werden?
Oder kann man sie einfach weg lassen?
Die Versicherungen wiesen alle darauf hin, dass sie sie melden würden, daher die Frage.
Danke und viele Grüße,
Katze
PS:
Und noch eine Frage dazu:
Die in 2015 vom damals noch lebenden Ehemann gezahlten Beiträge darf man doch im Vorsorgeaufwand (Zeile 51) angeben?
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