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Steuererklärungspflicht bei Arbeitgeberwechsel?

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    Steuererklärungspflicht bei Arbeitgeberwechsel?

    Hallo zusammen,

    ich habe den Arbeitgeber gewechselt und jetzt mache ich mir Gedanken, ob ich nächstes Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Bisher habe ich diese immer auf freiwilliger Basis abgegeben. Zu dem Thema finde ich nur immer diesen Satz: Man ist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bezogen wurde , dass pauschal nicht versteuert wird. So, was soll das denn nun heißen?

    Ich habe zum 15. Februar gekündigt und habe am 16. Februar die neue Stelle begonnen. Ich habe also im Februar von meinem alten Arbeitgeber Lohn bis zum 15. erhalten und dann von meinem neuen Arbeitgeber ab dem 16. Februar. Beides wurde natürlich versteuert. Jetzt habe ich aber noch Überstunden beim alten Arbeitgeber gehabt, die er mir nicht zum 15.02. ausgezahlt hat, sondern erst im März und ich deswegen auch eine Abrechnung noch für März 2016 erhalten habe. Das wurde aber auch alles versteuert.

    Bin ich jetzt nächstes Jahr verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder nicht? Bekomme ich da einen Bescheid vom Finanzamt zugeschickt, dass ich verpflichtet bin oder muss ich das selbst wissen. Ich wurde nämlich von einem Arbeitskollegen auf diese Sache aufmerksam gemacht, sonst hätte ich das gar nicht so gewusst.

    Viele Grüße und vielen Dank!

    #2
    AW: Steuererklärungspflicht bei Arbeitgeberwechsel?

    Die Frage hat mit dem ElsterOnline-Portal bzw. der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun!

    Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen, ist in § 46 EStG geregelt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    Ja, man muss selbst wissen, ob man erklärungspflichtig ist!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärungspflicht bei Arbeitgeberwechsel?

      Zitat von Sternwanderer Beitrag anzeigen
      Bekomme ich da einen Bescheid vom Finanzamt zugeschickt, dass ich verpflichtet bin oder muss ich das selbst wissen.
      Das musst du oder dein Steuerberater schon selbst wissen.

      Durch die Nachzahlung deines alten Arbeitgebers dürfte u.U. eine Pflichtveranlagung vorliegen.

      Das ist aber kein Elster-Thema .
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärungspflicht bei Arbeitgeberwechsel?

        Zitat von Sternwanderer Beitrag anzeigen
        Man ist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bezogen wurde , dass pauschal nicht versteuert wird. So, was soll das denn nun heißen?
        Da steht noch das Wörtchen "gleichzeitig". Und wenn Du bei Arbeitgeber B Arbeitslohn für 16.02.-31.12. bekommst und vom Arbeitgeber A am 473. März, dann hast Du einen Tag "gleichzeitig" und bist dabei. Ob das dann tatsächlich zu einer Nachzahlung führt, kann so sein, muss es aber nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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