Hallo zusammen,
ich habe den Arbeitgeber gewechselt und jetzt mache ich mir Gedanken, ob ich nächstes Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Bisher habe ich diese immer auf freiwilliger Basis abgegeben. Zu dem Thema finde ich nur immer diesen Satz: Man ist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bezogen wurde , dass pauschal nicht versteuert wird. So, was soll das denn nun heißen?
Ich habe zum 15. Februar gekündigt und habe am 16. Februar die neue Stelle begonnen. Ich habe also im Februar von meinem alten Arbeitgeber Lohn bis zum 15. erhalten und dann von meinem neuen Arbeitgeber ab dem 16. Februar. Beides wurde natürlich versteuert. Jetzt habe ich aber noch Überstunden beim alten Arbeitgeber gehabt, die er mir nicht zum 15.02. ausgezahlt hat, sondern erst im März und ich deswegen auch eine Abrechnung noch für März 2016 erhalten habe. Das wurde aber auch alles versteuert.
Bin ich jetzt nächstes Jahr verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder nicht? Bekomme ich da einen Bescheid vom Finanzamt zugeschickt, dass ich verpflichtet bin oder muss ich das selbst wissen. Ich wurde nämlich von einem Arbeitskollegen auf diese Sache aufmerksam gemacht, sonst hätte ich das gar nicht so gewusst.
Viele Grüße und vielen Dank!
ich habe den Arbeitgeber gewechselt und jetzt mache ich mir Gedanken, ob ich nächstes Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Bisher habe ich diese immer auf freiwilliger Basis abgegeben. Zu dem Thema finde ich nur immer diesen Satz: Man ist verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn Gehalt von verschiedenen Arbeitgebern bezogen wurde , dass pauschal nicht versteuert wird. So, was soll das denn nun heißen?
Ich habe zum 15. Februar gekündigt und habe am 16. Februar die neue Stelle begonnen. Ich habe also im Februar von meinem alten Arbeitgeber Lohn bis zum 15. erhalten und dann von meinem neuen Arbeitgeber ab dem 16. Februar. Beides wurde natürlich versteuert. Jetzt habe ich aber noch Überstunden beim alten Arbeitgeber gehabt, die er mir nicht zum 15.02. ausgezahlt hat, sondern erst im März und ich deswegen auch eine Abrechnung noch für März 2016 erhalten habe. Das wurde aber auch alles versteuert.
Bin ich jetzt nächstes Jahr verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben oder nicht? Bekomme ich da einen Bescheid vom Finanzamt zugeschickt, dass ich verpflichtet bin oder muss ich das selbst wissen. Ich wurde nämlich von einem Arbeitskollegen auf diese Sache aufmerksam gemacht, sonst hätte ich das gar nicht so gewusst.
Viele Grüße und vielen Dank!
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