Guten Abend zusammen,
ich habe 2015 durch die Teilnahme an Meinungsumfragen (im Jahr 2014) Einnahmen in Höhe von ca. 20 Euro gehabt.
Mit der Teilnahme an diesen Umfragen verfolgte ich keine Gewinnerzielungsabsicht.
Darüber hinaus hatte ich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, wofür auch Lohnsteuer entrichtet worden ist.
Meine Frage:
Sind diese Einnahmen in Höhe von 20 Euro in der Steuererklärung anzugeben (falls ja wo?), oder fallen diese unter der Regelung mit den 410 Euro nach § 46 EStG in Verbindung mit § 70 EStDV?
Vielen hezlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!!!
bluedive
ich habe 2015 durch die Teilnahme an Meinungsumfragen (im Jahr 2014) Einnahmen in Höhe von ca. 20 Euro gehabt.
Mit der Teilnahme an diesen Umfragen verfolgte ich keine Gewinnerzielungsabsicht.
Darüber hinaus hatte ich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, wofür auch Lohnsteuer entrichtet worden ist.
Meine Frage:
Sind diese Einnahmen in Höhe von 20 Euro in der Steuererklärung anzugeben (falls ja wo?), oder fallen diese unter der Regelung mit den 410 Euro nach § 46 EStG in Verbindung mit § 70 EStDV?
Vielen hezlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!!!
bluedive
Kommentar