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Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

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    Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

    Guten Abend zusammen,

    ich habe 2015 durch die Teilnahme an Meinungsumfragen (im Jahr 2014) Einnahmen in Höhe von ca. 20 Euro gehabt.
    Mit der Teilnahme an diesen Umfragen verfolgte ich keine Gewinnerzielungsabsicht.
    Darüber hinaus hatte ich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, wofür auch Lohnsteuer entrichtet worden ist.


    Meine Frage:

    Sind diese Einnahmen in Höhe von 20 Euro in der Steuererklärung anzugeben (falls ja wo?), oder fallen diese unter der Regelung mit den 410 Euro nach § 46 EStG in Verbindung mit § 70 EStDV?

    Vielen hezlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!!!

    bluedive

    #2
    AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

    Ich würde sagen : Anlage SO.
    Mfg

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      #3
      AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

      Einkünfte aus Leistungen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, bleiben steuerfrei, wenn sie weniger als 256,00 € im Kalenderjahr betragen haben (§ 22 Satz 2 Nr. 3 EStG).

      Erreichen oder übersteigen die Einkünfte diesen Betrag (Freigrenze!), sind sie voll zu versteuern und in der Anlage SO Seite 1 einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

        Berichtigung der Angaben zur gesetzlichen Regelung: § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

          Hallo & mein Dank für die Antworten.

          Da ja keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag könnte es doch auch unter Liebhaberei fallen oder?

          Ich habe den hier erwähnten Paragraphen zu den sonstigen Einkünften durchgelesen, kann jedoch nicht entnehmen wonach der Betrag nicht anzugeben wäre - unabhängig davon ob er letztendlich steuerpflichtig ist oder nicht.

          Viele Grüße,

          bluedive

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            #6
            AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

            Das ergibt sich m. E. unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift:

            Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

            Du darfst deine 20,00 € aber gern erklären, ohne dir Gedanken machen zu müssen, was unter Liebhaberei fällt, wozu diese Einnahme m. E. nicht gehört.

            Nicht einkommensteuerpflichtig bleibt nicht einkommensteuerpflichtig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bezahlte Onlineumfragen und Angabe in der Steuererklärung

              Zitat von bluedive Beitrag anzeigen
              Hallo & mein Dank für die Antworten.

              Da ja keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag könnte es doch auch unter Liebhaberei fallen oder?

              Ich habe den hier erwähnten Paragraphen zu den sonstigen Einkünften durchgelesen, kann jedoch nicht entnehmen wonach der Betrag nicht anzugeben wäre - unabhängig davon ob er letztendlich steuerpflichtig ist oder nicht.

              Viele Grüße,

              bluedive
              Bei den Sonstigen Einkünften gibt es sowas wie Liebhaberei nicht.
              Liebhaberei gibt es nur bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften.
              Mfg

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