Hallo ihr Lieben,
ich habe ein paar Fragen zur Vorsteueranmeldung. Naja, eigentlich will ich nur wissen, ob ich sie richtig gemacht habe, da das alles neu für mich ist und mich alle Infos im Netz eher verwirren, als das sie mir helfen.
Kurz: Ich habe derzeit 2 Unternehmen: Dienstleistung und Handel, als ein Einzelunternehmen, umsatzsteuerpflichtig
1. Ich habe im Q2 mehrere Rechnungen für meine Dienstleistung gestellt und 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Für die Vorsteueranmeldung habe ich nun alle Beträge ohne die 19% addiert und als "Steuerpflichtige Umsätze" zu 19% eingetragen. Right?
2. Ich habe für mein E-Commerce im Q2 diverse Einkäufe in Deutschland und EU Ausland gemacht. Verkauft habe ich noch nichts.
Ich habe von den Verkäufern Rechnungen aus dem EU Ausland OHNE Steuern bekommen. Ich habe eine Ust-IDNr. Von den Verkäufern aus Deutschland habe ich eine Rechnung MIT Umsatzsteuer bekommen.
Ich habe nun alle Beträge meiner Einkäufe addiert und sie unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" zu 19% eingetragen. Heraus kam ein Steuerbetrag x, den ich dann unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge" unter "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen " eingetragen habe. Ich denke das ist soweit richtig, aber wo kann ich geltend mache, dass ich für die Waren aus Deutschland Umsatzsteuer bezahlt habe?
Am Ende blieb eine "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung", welche dem Steuerbetrag aus meinen Dienstleistungs-Rechnungen entspricht.
Ansonsten habe ich nirgens etwas eingetragen.
Habe ich alles richtig gemacht oder etwas vergessen?
Besten Dank!
P.s. Wenn ich die nun die Waren in meinem E-Commerce verkaufe, addiere ich einfach 19% zum VK und schreibe alle meine Umsätze zusammen auf, wie ich es schon für meine Dienstleistung mache, right?
ich habe ein paar Fragen zur Vorsteueranmeldung. Naja, eigentlich will ich nur wissen, ob ich sie richtig gemacht habe, da das alles neu für mich ist und mich alle Infos im Netz eher verwirren, als das sie mir helfen.
Kurz: Ich habe derzeit 2 Unternehmen: Dienstleistung und Handel, als ein Einzelunternehmen, umsatzsteuerpflichtig
1. Ich habe im Q2 mehrere Rechnungen für meine Dienstleistung gestellt und 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Für die Vorsteueranmeldung habe ich nun alle Beträge ohne die 19% addiert und als "Steuerpflichtige Umsätze" zu 19% eingetragen. Right?
2. Ich habe für mein E-Commerce im Q2 diverse Einkäufe in Deutschland und EU Ausland gemacht. Verkauft habe ich noch nichts.
Ich habe von den Verkäufern Rechnungen aus dem EU Ausland OHNE Steuern bekommen. Ich habe eine Ust-IDNr. Von den Verkäufern aus Deutschland habe ich eine Rechnung MIT Umsatzsteuer bekommen.
Ich habe nun alle Beträge meiner Einkäufe addiert und sie unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" zu 19% eingetragen. Heraus kam ein Steuerbetrag x, den ich dann unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge" unter "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen " eingetragen habe. Ich denke das ist soweit richtig, aber wo kann ich geltend mache, dass ich für die Waren aus Deutschland Umsatzsteuer bezahlt habe?
Am Ende blieb eine "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung", welche dem Steuerbetrag aus meinen Dienstleistungs-Rechnungen entspricht.
Ansonsten habe ich nirgens etwas eingetragen.
Habe ich alles richtig gemacht oder etwas vergessen?
Besten Dank!
P.s. Wenn ich die nun die Waren in meinem E-Commerce verkaufe, addiere ich einfach 19% zum VK und schreibe alle meine Umsätze zusammen auf, wie ich es schon für meine Dienstleistung mache, right?
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