Hallo liebe Kollegen,
ich bin gerade dabei die zurückliegenden Steuererklärungen der Jahre 2012-2015 zu erstellen.
Dabei möchte ich z.B. die Pendlerpauschale angeben für den Weg zur Uni.
Nun gab es im Jahr 2014 eine Gesetzesänderung, die vorgibt, dass man nur noch den einfachen Weg (bei Fortbildungen) als Werbungskosten ansetzen kann.
Meine Frage:
Kann ich für die Jahre 2012 und 2013 noch die Angabe nach der in diesen Jahren geltenden Gesetzeslage machen, sprich den Hin- und Rückweg ansetzen.
Bzw. welche Gesetzeslage zählt für rückwirkende Steuererklärungen? Die damaligen oder die heute aktuellen?
Danke und Gruß
TR
ich bin gerade dabei die zurückliegenden Steuererklärungen der Jahre 2012-2015 zu erstellen.
Dabei möchte ich z.B. die Pendlerpauschale angeben für den Weg zur Uni.
Nun gab es im Jahr 2014 eine Gesetzesänderung, die vorgibt, dass man nur noch den einfachen Weg (bei Fortbildungen) als Werbungskosten ansetzen kann.
Meine Frage:
Kann ich für die Jahre 2012 und 2013 noch die Angabe nach der in diesen Jahren geltenden Gesetzeslage machen, sprich den Hin- und Rückweg ansetzen.
Bzw. welche Gesetzeslage zählt für rückwirkende Steuererklärungen? Die damaligen oder die heute aktuellen?
Danke und Gruß
TR
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