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Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

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    Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

    Hallo liebe Kollegen,

    ich bin gerade dabei die zurückliegenden Steuererklärungen der Jahre 2012-2015 zu erstellen.
    Dabei möchte ich z.B. die Pendlerpauschale angeben für den Weg zur Uni.

    Nun gab es im Jahr 2014 eine Gesetzesänderung, die vorgibt, dass man nur noch den einfachen Weg (bei Fortbildungen) als Werbungskosten ansetzen kann.

    Meine Frage:

    Kann ich für die Jahre 2012 und 2013 noch die Angabe nach der in diesen Jahren geltenden Gesetzeslage machen, sprich den Hin- und Rückweg ansetzen.
    Bzw. welche Gesetzeslage zählt für rückwirkende Steuererklärungen? Die damaligen oder die heute aktuellen?

    Danke und Gruß
    TR

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

    Hallo,

    es gibt auch /innen

    Der Sachverhalt ist eindeutig: Ab dem Steuerjahr 2014 gilt die Entfernungspauschale.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

      Tut mir leid für die Rückfrage, aber Ihre Antwort ist für mich nicht ganz eindeutig.

      Könnten Sie mir dies bitte anhand meines Beispiel erläutern.

      Danke und Gruß, natürlich auch an alle weiblichen Kollegen!
      TR

      Kommentar


        #4
        AW: Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

        Zitat von sirt Beitrag anzeigen
        Tut mir leid für die Rückfrage, aber Ihre Antwort ist für mich nicht ganz eindeutig.

        Könnten Sie mir dies bitte anhand meines Beispiel erläutern.

        Danke und Gruß, natürlich auch an alle weiblichen Kollegen!
        TR
        Verstehe jetzt ich nicht.
        Für Erklärungen incl- 2013 gilt die alte Regelung
        Für Erklärungen ab 2014 die Entfernungspauschale
        Das gilt für die ERKLÄRUNGEN und NICHT wann sie erstellt werden

        Außerdem was hat das Ganze mit EOP zu tun?

        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 10.07.2016, 10:10. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Rückwirkende Steuererklärung - Gesetzeslage

          Vielen Dank!

          Jetzt ist es mir klar.
          Gruß
          TR

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