Wenn die Beteiligten einer GbR ( 2 Beteiligte ) eine Feststellungserklärung für eine gemeinsame Immobilie abgeben,
aber ansonsten eine Einkommenssteuererklärung getrennt mit einer anderen Steuernummer erstellen, müssen
in dieser dann noch einmal die Einkünfte aus der vermieteten Immobilie ( Anlage V) angegeben werden?
Oder bringen die unterschiedlichen Finanzämter die Erklärungen zusammen? Es wurden ja in der Feststellungserklärung
auch bei den jeweiligen Beteiligten die Steuernummern angegeben....
Danke u. Gruß
Fabelwesen
aber ansonsten eine Einkommenssteuererklärung getrennt mit einer anderen Steuernummer erstellen, müssen
in dieser dann noch einmal die Einkünfte aus der vermieteten Immobilie ( Anlage V) angegeben werden?
Oder bringen die unterschiedlichen Finanzämter die Erklärungen zusammen? Es wurden ja in der Feststellungserklärung
auch bei den jeweiligen Beteiligten die Steuernummern angegeben....
Danke u. Gruß
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