Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Feststellungserklärung und Einkommenssteuerklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Feststellungserklärung und Einkommenssteuerklärung

    Wenn die Beteiligten einer GbR ( 2 Beteiligte ) eine Feststellungserklärung für eine gemeinsame Immobilie abgeben,
    aber ansonsten eine Einkommenssteuererklärung getrennt mit einer anderen Steuernummer erstellen, müssen
    in dieser dann noch einmal die Einkünfte aus der vermieteten Immobilie ( Anlage V) angegeben werden?
    Oder bringen die unterschiedlichen Finanzämter die Erklärungen zusammen? Es wurden ja in der Feststellungserklärung
    auch bei den jeweiligen Beteiligten die Steuernummern angegeben....

    Danke u. Gruß
    Fabelwesen

    #2
    AW: Feststellungserklärung und Einkommenssteuerklärung

    Dafür gibt es in der 1. Anlage V sogar eigene Zeilen.

    Bei Grundstücksgemeinschaften wird der Anteil am Überschuss oder Verlust in die Zeile 25 ff. der 1. Anlage V (Teilseite 9) eingetragen.

    Anzugeben ist im EOP nur die Bezeichnung der Grundstücksgesellschaft/-gemeinschaft. Warum es so viele Unterscheidungen zwischen diversen Gemeinschaftsformen gibt, weiß ich nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Feststellungserklärung und Einkommenssteuerklärung

      Man das ist ja echt klasse, vielen vielen Dank Charlie24!!
      Habs gleich gefunden....

      Kommentar

      Lädt...
      X