Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2014 und älter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung 2014 und älter

    Hallo,
    wo ist in Elster Online (Formulare für MAC unter Chrome) das Feld zu finden, um Standardeinstellung für Steuererklärung 2015 zu ändern?
    Vielen Dank
    Ralf Lippold

    - - - Aktualisiert - - -

    Soeben gefunden (bei erneuter Neuanlage von Steuererklärung):

    gleich auf dem ersten Bildschirm, wo Steuernummer anzugeben ist ist auch das JAHR einzutragen

    #2
    AW: Steuererklärung 2014 und älter

    Hallo RalfLippold,
    das nennt man glaube ich -> learning bei doing !

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung 2014 und älter

      Learning by doing - true ;-)

      Doch nun die Folgefragen (da sich für EÜR in 2015 auf ELSTER etwas geändert hat):
      - wie ist für 2014 das Formular für EÜR an die Einkommensteuererklärung anzubringen?
      - ist Anlage S auszufüllen, wenn Kleinunternehmertatbestand zutrifft?

      Ganz flüssig ist der Ablauf der Online-Einkommensteuererklärung noch nicht (wohl auch der Komplexität des Themas geschuldet). Einige Optimierungen hätte ich schon im Kopf. Doch an wen wenden?

      Vielen Dank erneut für schnelle Hilfe

      Ralf Lippold

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung 2014 und älter

        Hallo RalfLippold,

        die Einnahmeüberschussrechnung findest du als separates Formular zum Ausfüllen und Abschicken unter Formulare, aber nicht unter Einkommensteuer.
        Eine Anlage S oder G ist immer auszufüllen bei entsprechend vorliegenden Einnahmen, dort kommt ja nur der Gewinn/Verlust hinein und die Erläuterung wie es dazu kommt, findet sich in der EÜR.
        Eigentlich müsstest du als Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.
        Prinzipiell lesen hier keine Entwickler oder Programmierer mit.
        Vorschläge am besten hier ->
        https://www.elster.de/support_kformular.php
        Natürlich bemüht man sich immer weiter, um die Bedienerfreundlichkeit des Portals zu verbessern.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung 2014 und älter

          - wie ist für 2014 das Formular für EÜR an die Einkommensteuererklärung anzubringen?
          - ist Anlage S auszufüllen, wenn Kleinunternehmertatbestand zutrifft?
          Das Formular EÜR ist ein eigenes Formular und kann unabhängig von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden. Kleinunternehmer dürfen die EÜR auch formlos erstellen.

          Die Anlage S hat nichts mit dem Kleinunternehmertatbestand zu tun. Die Anlage S ist bei Freiberuflern bzw. selbständiger Arbeit auszufüllen, bei einer gewerblichen Tätigkeit ist der Gewinn dagegen in der Anlage G zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung 2014 und älter

            Vielen Dank!

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo RalfLippold,

            die Einnahmeüberschussrechnung findest du als separates Formular zum Ausfüllen und Abschicken unter Formulare, aber nicht unter Einkommensteuer.
            Eine Anlage S oder G ist immer auszufüllen bei entsprechend vorliegenden Einnahmen, dort kommt ja nur der Gewinn/Verlust hinein und die Erläuterung wie es dazu kommt, findet sich in der EÜR.
            Eigentlich müsstest du als Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuererklärung einreichen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.
            Prinzipiell lesen hier keine Entwickler oder Programmierer mit.
            Vorschläge am besten hier ->
            https://www.elster.de/support_kformular.php
            Natürlich bemüht man sich immer weiter, um die Bedienerfreundlichkeit des Portals zu verbessern.

            Tschüß
            - - - Aktualisiert - - -

            Vielen Dank! EÜR zu übermitteln würde für mich Sinn machen, da dann alles zusammen im gleichen System (keine Systemschnittstelle zu anderem System, z.B. Excel) an Finanzamt geht.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das Formular EÜR ist ein eigenes Formular und kann unabhängig von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden. Kleinunternehmer dürfen die EÜR auch formlos erstellen.

            Die Anlage S hat nichts mit dem Kleinunternehmertatbestand zu tun. Die Anlage S ist bei Freiberuflern bzw. selbständiger Arbeit auszufüllen, bei einer gewerblichen Tätigkeit ist der Gewinn dagegen in der Anlage G zu erklären.

            Kommentar

            Lädt...
            X