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Anlage UR als Kleinunternehmer

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    Anlage UR als Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer und beziehe unter anderem Waren aus dem EU-Ausland die ich in Deutschland weiterverkaufe. Damit greift ja das Reverse-Charge Verfahren.
    Müssen die Umsätze hier unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" aufgeführt werden oder grundsätzlich immer unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"?
    Mir ist das nicht ganz klar, da es für den Abschnitt "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" ja eine spezielle Liste mit Leistungen gibt (Werklieferungen, Gas, Mobilfunkgeräte .....).
    Oder zählen normale Warenlieferungen in diesem Fall zu "steuerpflichtige sonstige Leistungen"?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    LG Silke

    #2
    AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

    Hallo Kiri06,

    also innergemeinschaftliche Erwerbe sind extra zu erklären und die Umsätze aus §13b ebenfalls falls diese anfallen.
    Aber eine Lieferung ist keine sonstige Leistung !

    Wenn du aus der EU eine Lieferung von Waren bekommst, erklärst du das in der Anlage UR Seite 1 Zeile 9 ermittelst die deutsche Umsatzsteuer und trägst diese Steuer im Hauptvordruck auf Seite 3 in Zeile 63 als Vorsteuer ein, damit ein Nullgeschäft für dich wie für den Lieferer.

    Als Kleinunternehmer verkaufst du ja dann ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

    Vielleicht ist es gut, sich an einen Steuerberater des Vertrauens zu wenden, weil gerade auf dem Gebiet der Umsatzsteuer kann man schnell etwas falsch machen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Kiri06,

      also innergemeinschaftliche Erwerbe sind extra zu erklären und die Umsätze aus §13b ebenfalls falls diese anfallen.
      Aber eine Lieferung ist keine sonstige Leistung !

      Wenn du aus der EU eine Lieferung von Waren bekommst, erklärst du das in der Anlage UR Seite 1 Zeile 9 ermittelst die deutsche Umsatzsteuer und trägst diese Steuer im Hauptvordruck auf Seite 3 in Zeile 63 als Vorsteuer ein, damit ein Nullgeschäft für dich wie für den Lieferer.

      Als Kleinunternehmer verkaufst du ja dann ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

      Vielleicht ist es gut, sich an einen Steuerberater des Vertrauens zu wenden, weil gerade auf dem Gebiet der Umsatzsteuer kann man schnell etwas falsch machen.

      Tschüß
      Genau - wir sind hier nicht steuerberatend tätig.

      Wenn doch mal ein steuerlicher Hinweis, wie der im Zitat erwähnte, gegeben wird, dann bitte nur gesetzestreu.

      Und zwar: Der Kleinunternehmer hat kein Recht, Vorsteuer "zu ziehen". Anders gesagt: Der innergemeinschaftliche Erwerb ist für den Erwerber als Kleinunternehmer KEIN Nullgeschäft! Der Kleinunternehmer muß die deutsche Umsatzsteuer auf den i. g. Erwerb berechnen und ans Finanzamt abführen.

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat aus § 19 UStG
      (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

        Hallo Ronald_Fe,

        danke für die Klarstellung; ich habe manchmal schon geschrieben ->wer lesen kann ist klar im Vorteil, daran muss man sich auch selbst halten, wie der Fall gerade zeigt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

          Hallo zusammen,
          ich bin mir auch nicht sicher ob ich die Anlage UR meiner Umsatzsteuererklärung beifügen soll. Wenn ja, was müsste ich dort eintragen?
          Folgender Sachverhalt trifft bei mir zu:
          Ich bin Kleinunternehmer und habe ein gebrauchtes Motorrad hier in deutschland von einer Privatperson erworben. Dieses Motorrad verkaufe ich weiter an einen Motorradhändler aus Polen. Der Händler kommt hier nach Deutschland gefahren um das Motorrad bei mir abzuholen und in Bar zu bezahlen. Ich stelle Ihm hier nun eine Rechnung aus auf seine Firma in Polen.

          Betrifft mich diese Anlage UR?

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            #6
            AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

            Zitat von GreRut Beitrag anzeigen
            Betrifft mich diese Anlage UR?
            Was könnte denn da zutreffen? Guck Dir mal die 6 Seiten der Anlag UR an, ob da etwas vorhanden ist was auf Dich passt.

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              #7
              AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

              Ich werde aus dieser Anlage UR nicht schlau. Ich denke schon das ich da etwas eintragen muss, aber mein Beamtendeutsch reicht dafür halt nicht aus es selbstständig auszufüllen. Hat denn niemand hier einen Tip wie ich das auszufüllen habe? Ich vermute es ist nur eine kleinigkeit die ausgefüllt werden muss. Ich habe meine Steuererklärung mit allen Anlagen auch erfolgreich selbst erstellt. Allerdings bin ich mit dieser "Anlage UR" grad etwas überfordert und wollte wegen dieser einen Frage nicht unbedingt zum Steuerberater rennen müssen.

              Ich wäre wirklich dankbar wenn jemand mir weiterhelfen könnte....

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                #8
                AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

                Es gibt zu den meisten Zeilen der Anlage UR auch eine Ausfüllhilfe. Lies einfach mal die Ausfüllhilfe zu den Zeilen 33 ff der Anlage UR aufmerksam durch, ob da etwas für dein Geschäft zutrifft!

                https://www.elsteronline.de/hilfe/eo...t4nr1bmitustid
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

                  Soweit ich das verstanden habe, muss ich dort nichts ausüllen weil ich eben Kleinunternehmer bin. Das heist im Vorjahr und im laufendem Jahr hatte ich weniger Umsatz als 17500€ und muss deshalb die Anlage UR nicht ausfüllen... richtig?

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                    #10
                    AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

                    Auf die Eigenschaft Kleinunternehmer allein kommt es wohl nicht an. Wenn du z. B. neue Fahrzeuge in das Gemeinschaftsgebiet geliefert hättest, bestünde da auch für Kleinunternehmer Erklärungsbedarf.
                    Man muss eben genau lesen, auch die Halbsätze.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage UR als Kleinunternehmer

                      Das mit den Neufahrzeugen habe ich nicht überlesen, nur wie in meinem ersten Post schon erwähnt, handelt es sich um gebrauchtfahrzeuge weshalb ich das Thema auch nicht weiter beachtet habe.
                      Naja auf jeden Fall denke ich ist mir weitergeholfen worden. Dafür einen Danke schön von meiner Seite...

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