Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und beziehe unter anderem Waren aus dem EU-Ausland die ich in Deutschland weiterverkaufe. Damit greift ja das Reverse-Charge Verfahren.
Müssen die Umsätze hier unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" aufgeführt werden oder grundsätzlich immer unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"?
Mir ist das nicht ganz klar, da es für den Abschnitt "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" ja eine spezielle Liste mit Leistungen gibt (Werklieferungen, Gas, Mobilfunkgeräte .....).
Oder zählen normale Warenlieferungen in diesem Fall zu "steuerpflichtige sonstige Leistungen"?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
LG Silke
ich bin Kleinunternehmer und beziehe unter anderem Waren aus dem EU-Ausland die ich in Deutschland weiterverkaufe. Damit greift ja das Reverse-Charge Verfahren.
Müssen die Umsätze hier unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" aufgeführt werden oder grundsätzlich immer unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner"?
Mir ist das nicht ganz klar, da es für den Abschnitt "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" ja eine spezielle Liste mit Leistungen gibt (Werklieferungen, Gas, Mobilfunkgeräte .....).
Oder zählen normale Warenlieferungen in diesem Fall zu "steuerpflichtige sonstige Leistungen"?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
LG Silke
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