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Einkommenssteuer von ElsterOnline höher angesetzt

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    Einkommenssteuer von ElsterOnline höher angesetzt

    Liebe Mitforumsnutzer,

    ich habe heute meine Einkommenssteuererklärung 2016 begonnen und dabei ein ziemlich seltsames Ergebnis bzgl. der Berechnung bekommen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

    *Ich bin Angestellte und war 2016 durchgehend beim selben Unternehmen beschäftigt.
    *Mein Lohn hat sich im April um 300 EUR erhöht, das ist aber auch die einzige Veränderung.
    *Zusatzleistungen, die ich angeben müsste, erhalte ich nicht.
    *Ich habe keine Nebeneinkünfte.
    *Bis August hatte ich Steuerklasse 1, dann habe ich geheiratet. Mein Mann und ich sind jetzt beide in Steuerklasse 4, da unsere Einkommen fast gleich sind.
    *Aufgrund der Steuerklassen habe ich die Erklärung als Einzelveranlagung ausgefüllt.
    *Wir haben keine Kinder oder versorgen auch sonst niemand anderen mit.
    *Ich habe den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt und alles inzwischen 2 Mal komplett überprüft - es fehlt nichts oder ist falsch eingetragen.
    *Abzusetzen habe ich nichts weiter als ein paar kleinere Spenden, eine Handwerkerleistung und meine Fahrtkosten (Monatsticket).

    Jetzt zu meinem Problem: Laut Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers habe ich 2016 34.991,81 EUR verdient. Es wurden 5.025,52 EUR Lohnsteuer einbehalten. Wenn ich meine Daten in einen Online-Nettorechner eingebe, kommt für alle Abgaben in etwa dasselbe raus, wie auch auf meiner Bescheinigung steht (mit ein paar Cent Unterschied).
    Die Berechnung von ElsterOnline sieht aber nun, nach Abzug von Pauschbetrag & Co, eine festzusetzende Einkommenssteuer von 5.765 EUR vor - das kann ich mir nicht erklären. Daraus resultiert natürlich eine dicke Nachzahlung. In den vergangenen Jahren habe ich immer eine Rückzahlung bekommen und außer meiner Eheschließung (die sich meines Wissens aber nicht zu meinen Ungunsten auswirken kann) hat sich strukturell nichts geändert. Ich bin sogar noch beim selben Arbeitgeber.

    Weiß jemand Rat? Danke!!

    #2
    AW: Einkommenssteuer von ElsterOnline höher angesetzt

    Vielleicht musst du bei der Einzelveranlagung noch Einträge in das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung machen.

    Im Übrigen ist es in der Regel so, dass bei gleich hohen Einkünften die Zusammenveranlagung zwar keinen Vorteil hat, sie hat aber auch keinen Nachteil!

    Aus den gewählten Lohnsteuerklassen sollte man jedenfalls keine Schlüsse für die Art der Veranlagung ziehen.

    Nur als nachträgliche Anmerkung: Du schreibst von ElsterOnline, hast aber unter ElsterFormular gepostetet! Es gibt ein eigenes Unterforum für das ElsterOnline-Portal.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.01.2017, 11:03.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommenssteuer von ElsterOnline höher angesetzt

      Ups, beim Unterforum bin ich wohl verrutscht und habe das gar nicht bemerkt. Sollte ein Mod das sehen, freue ich mich natürlich, wenn der Beitrag verschoben wird

      Ein weiterer Grund für die Einzelveranlagung war, dass mein Mann seine Steuerbescheinigung noch nicht bekommen hat. Die Infos bräuchte ich aber offenbar auch, um die zusätzlichen Angaben auszufüllen (danke für den Tipp!). Insofern warte ich jetzt mal ab, bis die Bescheinigung kommt und fülle das Ganze dann nochmal als Zusammenveranlagung aus - wo dann hoffentlich keine Nachzahlung mehr rauskommt.
      Danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuer von ElsterOnline höher angesetzt

        Wenn du es ganz genau wissen willst, mit welcher Veranlagungsart das bessere Ergebnis herauskommt, kannst du ja für den Ehemann auch noch eine Einzelveranlagung ausfüllen.

        In den kostenlosen Elster-Produkten der Finanzverwaltung gibt es leider keine automatische Zerlegung einer Zusammenveranlagung, viele kommerzielle Steuerprogramme können das.
        Aber die kosten jährlich auch ein paar Euro.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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