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Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

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    Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

    Hallo,
    hoffe, bin nun hier richtig und werd nicht gleich wieder angeranzt. Ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

    Hallo sommervision,

    mittlerweile warst du ja aus dem falschen Forum verschoben und eigentlich hast du auch schon die Antwort auf deine Frage bekommen ->

    Picard777 schrieb: Zweitens mache Dir nicht so viele Gedanken. In der Anlage Vorsorgeaufwand werden die vollen Beträge abgefragt und, ob Krankengeldanspruch besteht oder nicht. WENN es besteht, erfolgt die Kürzung automatisch.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kürzungsbetrag bei Krankenversicherung

      Hallo sommervision,

      du hast doch geschrieben, du bist nicht mehr im Arbeitsleben. Im Ruhestand bekommt man doch kein Krankengeld mehr oder doch? Das ist zumindest bei mir so.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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