Hallo,
hoffe, bin nun hier richtig und werd nicht gleich wieder angeranzt. Ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.
hoffe, bin nun hier richtig und werd nicht gleich wieder angeranzt. Ich habe eine Frage zum Kürzungsbetrag lt. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG. Also 4 % Abzug von den Krankenversicherungsbeiträgen. Bisher habe ich das ausser Acht gelassen. Kann ich diese Kürzung eigentlich gleich mit angeben im Formular und wenn ja, bitte mit angeben wo. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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