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Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

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    Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

    Hallöchen,

    meine Frau und ich stehen vor schier unlösbaren Problemen mit den jeweiligen Steuererklärungen. Wir haben tagelang im Internet recherchiert, es ist keine Lösung gefunden worden, deshalb müssen wir uns nun direkt an euch wenden.

    Ich, angestellt, und meine Frau, seit Mitte letzten Jahres selbstständige und freiberufliche Autorin, möchten beide unsere Steuererklärungen abgeben. Es ist die erste gemeinsame Erklärung.

    Was einfach nicht in unsere Köpfe will, damit fängt es schon an:

    ich befinde mich in der Privatinsolvenz, seit 2013, bin in der WVP, meine Frau ist sauber. Wir grübeln über die Frage bei der Auswahl: Zusammen Veranlagt oder getrennt? Oder gar gemeinsamer Güterstand? Könnt ihr mir sagen, was da am sinnvollsten wäre? Und ab wann was? Bis besagter Beginn der Selbstständigkeit begann, war sie mit der Betreuung unseres Kindes ausgelastet, so daß nur ich arbeiten war. Ich selber mache jetzt die Erklärungen für 2014, 2015 und 2016. Wir möchten natürlich nicht, daß meine Frau in irgendeiner Art und Weise mit in die Inso gezogen wird. Wir haben schon einmal angefangen und erst einmal mit dem getrennten Dingends "geübt". Warum muss jeweils in beiden Erklärungen dennoch der Ehepartner mit allen Einkünften, Steuernummern etc. angegeben werden, obwohl wir ja getrennt angegeben haben und auch jeder seine eigene Erklärung macht?! Was macht das für einen Sinn- ist das so richtig? Dann füllen wir 2 mal das gleiche aus. Warum ist das so?

    Das Kindergeld ist dann die nächste Sache auf der Anlage Kind.. es ist zum Haare raufen. Im kompletten Internet gibt es scheinbar nur Menschen, die nicht verheiratet sind, in Trennung leben oder geschieden sind, die Probleme mit der Höhe des Ausfüllens haben? Wir haben nach stundenlanger Suche nicht einen einzigen Thread gefunden, wo folgende Frage beantwortet wird:

    was gebe ich bei der Höhe des Kindergeldes ein- Klasse 3, Freibetrag 1,0- meine Frau Klasse 5, Freibetrag 0, Auszahlung erfolgt an die Frau? Alles? Die Hälfte? Gar nichts? Um Himmels Willen, wie kann man etwas so kompliziert machen!!! Lasse ich das Feld einfach mal frei, trage keine Summe ein, zum testen, lässt mich das Formular nicht weiter und markiert den Bereich rot! Wie soll man jetzt weiter kommen, wenn tatsächlich einer alles einträgt, und der andere nichts? Was trägt man dann ein?

    Wie sieht es mit ergänzend ALG2 aus- muss das irgendwo rein? Lt. Fußnoten nicht, korrekt? Das fällt unter den Tisch sozusagen?

    Entschuldigung, ich bin sehr, sehr aufgebracht und hoffe, man versteht unsere Probleme und wir finden hier endlich Profis, die helfen können!!

    Bei Fragen antworten wir natürlich- ansonsten freuen wir uns auf Nachricht.

    1000 Dank im voraus!!!!!!!!1
    Zuletzt geändert von ElsterNoob; 29.01.2017, 21:41.

    #2
    AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

    Ziemlich viele Fragen auf einmal, die (fast) alle nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben!

    Deshalb nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

    Der eheliche Güterstand ist Sache eines notariell abzuschließenden Ehevertrags. Besteht der nicht, leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    Ob für Ehegatten die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung besser ist, hängt von der Einkommenshöhe jedes Ehegatten ab. Je unterschiedlicher das Einkommen, umso mehr spricht für die Zusammenveranlagung.

    Bei einer Einzelveranlagung gibt jeder nur seine eigenen Daten ein, nur für die Steuerberechnung werden Daten des Ehegatten benötigt und in ein Zusatzformular eingetragen.

    Beim Kindergeld geht es so: Bei der Zusammenveranlagung wird eine Anlage Kind beigefügt, es wird der volle Kindergeldanspruch eingetragen.

    Bei der Einzelveranlagung fügt jeder eine Anlage Kind bei und gibt den halben Kindergeldanspruch an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

      Zitat von ElsterNoob Beitrag anzeigen
      Hallöchen,

      Wie sieht es mit ergänzend ALG2 aus- muss das irgendwo rein? Lt. Fußnoten nicht, korrekt? Das fällt unter den Tisch sozusagen?
      Hallo ElsterNoob,

      korrekt -> ALG II hat in der Steuererklärung nichts verloren.

      Tschüß

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        #4
        AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

        Die nächste Frage wird i.ü. sein, ob Du als Privatinsolvent überhaupt befugt bist Deinen Part der Steuererklärung zu unterschreiben, weil Deine Vermögensverwaltungsbefugnis ggf. nicht mehr bei Dir liegt. Ggf. muss das nämlich Dein Treuhänder oder Insolvenzverwalter. Mit dem solltest Du dich abstimmen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Pure Verzweiflung

          Zitat von ElsterNoob Beitrag anzeigen
          Wir möchten natürlich nicht, daß meine Frau in irgendeiner Art und Weise mit in die Inso gezogen wird.
          Das wird sie auch nicht, da z.B. das Finanzamt Euer Beider Daten im Fall des Falles entsprechend auseinanderfrickelt.
          Und auch hier ist 'Elster' nicht der 'Ansprechpartner', sondern eher der Insolvenzverwalter.

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            #6
            AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

            Hallo ihr lieben,

            Wir sind ja wirklich begeistert, dass ihr schon tolle Antworten für uns habt- dafür ein dickes Danke schon einmal!!!

            Unsere Rückfragen, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen:

            1. wir haben uns nun entschieden, die Zusammenveranlagung zu wählen. Können wir es also so machen: meine Frau lässt die Anlage Kind komplett weg, während ich sie nehme und das volle Kindergeld bei mir eintrage- ist das richtig so? Kann man es auch mal wechseln, oder unnötige Arbeit für das Finanzamt?

            2. jeder geht aber dennoch in seinen eigenen Zugang und macht dort seine entsprechenden Angaben, trotz zusammenveranlagung?

            3. Danke für die Lösung mit den Alg2!!

            4. der Treuhänder war an der Steuererklärung nur während des eröffneten inso Verfahrens interessiert und hat entsprechend den Daumen drauf gehalten und Guthaben eingesackt. In der Wohlverhaltensphase ist es nicht mehr Aufgabe des TH, sondern die des Insolvenzlers. Sollte es ein Guthaben geben, informiere ich ihn und warte ab- andere Erfahrungsberichte und auch Rücksprache mit dem Finanzamt ergab, das evtl Guthaben mir zustehen.

            Freue mich über erneute Rückmeldung und Anregungen!! Danke.

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              #7
              AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

              wir haben uns nun entschieden, die Zusammenveranlagung zu wählen. Können wir es also so machen: meine Frau lässt die Anlage Kind komplett weg, während ich sie nehme und das volle Kindergeld bei mir eintrage- ist das richtig so? Kann man es auch mal wechseln, oder unnötige Arbeit für das Finanzamt?
              Bei einer Zusammenveranlagung reichen die Ehegatten nur eine gemeinsame Steuererklärung ein, da kann deine Frau nichts weglassen!

              Man kann jedes Jahr neu zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen!

              jeder geht aber dennoch in seinen eigenen Zugang und macht dort seine entsprechenden Angaben, trotz zusammenveranlagung?
              Nein, falsch! Die gemeinsame Steuererklärung muss, falls ihr im ElsterOnline-Portal unterwegs seid, in einem eurer Online-Konten erstellt und auch von dort übermittelt werden!

              Auch bei Nutzung von ElsterFormular, der Windows-Software, ist nur eine Erklärung zu erstellen!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                Es wird langsam, hab dank ☺

                Wir probieren es dann mal wieder. Bei weiteren Fragen komme ich wieder 😂

                Kommentar


                  #9
                  AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                  Macht es Sinn, für Jahre, wo meine Frau keine Einkünfte erzielt hat, eine zusammenveranlagung zu machen? Lässt man das Einkommen dann einfach frei? Wir haben ja 3/5, dann ist Steuer eh Pflicht, oder?

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                    #10
                    AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                    Zitat von ElsterNoob Beitrag anzeigen
                    Jahre, wo meine Frau keine Einkünfte erzielt hat ... Lässt man das Einkommen dann einfach frei?
                    Welche Anlage würdest Du denn anfügen wollen?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Welche Anlage würdest Du denn anfügen wollen?
                      Anlage des Ehepartners- besagtes Zusatzformular? Wenn ich Zusammenveranlagung anklicke, steht da gleich ein Formular für den Partner bereit. Das füllen wir dann einfach nicht aus?

                      Nochmal die Frage: bei Klassen 3/5 ist Erklärung Pflicht?

                      Nächste und hoffentlich vorerst letzte Frage: ich habe ein variables Gehalt, kein Monat geht finanziell aus wie der Letzte. Sehe ich das richtig: Jahresgehalt durch 12 und dann in die "Monats-Spalte"?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                        Hallo,

                        >>>Macht es Sinn, für Jahre, wo meine Frau keine Einkünfte erzielt hat, eine zusammenveranlagung zu machen?

                        Ja sicher, gerade dann macht es Sinn. Warum willst du denn ihren Grundfreibetrag verschenken?
                        Eine Ausnahme wäre wenn du auch bei einer Einzelveranlagung keine Steuern zahlen würdest (unter Grundfreibetrag - das ist bis ca. 11.000 Netto der Fall).


                        >>>Lässt man das Einkommen dann einfach frei? Wir haben ja 3/5, dann ist Steuererklärung eh Pflicht, oder?

                        Nein, Pflicht ist sie - dann - nicht. Dazu kommt es erst wenn wirklich Einkünfte auf Steuerklasse 5 erzielt wurden (oder auf Klasse 6, oder oder oder ...).


                        EDIT:
                        >>>Sehe ich das richtig: Jahresgehalt durch 12 und dann in die "Monats-Spalte"?

                        Wo musst du denn ein Monatsgehalt eintragen? Was ist die "Monats-Spalte"?

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                          ich habe ein variables Gehalt, kein Monat geht finanziell aus wie der Letzte. Sehe ich das richtig: Jahresgehalt durch 12 und dann in die "Monats-Spalte"?
                          Du trägst das ein, was in deiner Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr bescheinigt wurde. Damit beginnt bei ElsterFormular die Anlage N!

                          Ich befürchte allerdings, dass du im ElsterOnline-Portal unterwegs bist! Aber auch dort sind die Jahreswerte einzutragen!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Du trägst das ein, was in deiner Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr bescheinigt wurde. Damit beginnt bei ElsterFormular die Anlage N!

                            Ich befürchte allerdings, dass du im ElsterOnline-Portal unterwegs bist! Aber auch dort sind die Jahreswerte einzutragen!
                            Völlig richtig- ich bin in ElsterOnline unterwegs.

                            >>>>Wo musst du denn ein Monatsgehalt eintragen? Was ist die "Monats-Spalte"?<<<<<<

                            Und damit dann noch einmal genauer gefragt: aktuell stehe ich auf der Anlage N, 2 - Angaben zum Arbeitslohn. Dort habe ich die Wahl: entweder kann ich Angaben zum Brotto Lohn, Lohnsteuer etc offenbar in einem ganzen Betrag machen. Direkt darunter, Fußnote (?) 110, habe ich betitelte Felder wie z.B. "Summe Bruttoarbeitslohn"- und könnte auf den Button "berechnen" gehen.

                            Wir verstehen es so: wir tragen mein Jahreslohn, alle Abzüge oben in die erste Spalte bzw. den ersten Block ein, die Felder mit dem "berechnen" lassen wir weg- richtig?? Also einfach oben in "Bruttoarbeitslohn (Euro, Cent)" z.B. 25 000 rein?

                            Sry für die vielen Fragen.. aber es ist echt kompliziert.

                            Edit: ausprobiert, in das obere Feld Gesamt Jahressumme eingetragen- direkt 3 Fehlermeldungen, es fehle eine Summe ..

                            @reckoner: Danke für deine weiteren Ausführungen!
                            Zuletzt geändert von ElsterNoob; 30.01.2017, 21:06.

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                              #15
                              AW: Pure Verzweiflung: Anlage Kind- Kindergeld- Selbstständigkeit- Insolvenz- Hilfe!

                              Kann das jemand mal in das richtige Unterforum verschieben, bevor die allgemeine Verwirrung ausbricht.

                              Du musst immer das Jahr angeben, für das du die Erklärung gerade machst, die Formulare unterscheiden sich nämlich von Jahr zu Jahr!

                              Wenn es einen Berechnen-Button gibt, musst du den auch betätigen!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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