Guten Tag,
ich bin zur Zeit dabei die Steuererklärung meiner Frau und Mir (verheiratet) vorzubereiten.
Folgende Fragen:
1) Wie schon in folgendem Beitrag erwähnt, ist die EÜR 2016 erst ab ca Mitte März bei Elster-Online verfügbar. Trifft dies auch auf die USt zu ?
Link zu Beitrag: https://forum.elster.de/anwenderforu...-ausw%E4hlbar-!
2) Ich möchte in diesem Jahr mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (die max. 1250€ sollten auf mich zutreffen), bin aber unsicher in welcher Anlage ich dies tuen kann. Ich bin als Kleinunternehmer selbständig tätig und habe bisher auf die Einreichung einer EÜR verzichtet. Da ich aber nur in diesem Formular eine Möglichkeit der Eintragung dieser Kosten gefunden habe, folgende Frage:
Kann ich die Kosten für das Arbeitszimmer auch in der formlosen Gewinnermittlung als Kosten geltend machen? Oder muss dies in die EÜR?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Florian
ich bin zur Zeit dabei die Steuererklärung meiner Frau und Mir (verheiratet) vorzubereiten.
Folgende Fragen:
1) Wie schon in folgendem Beitrag erwähnt, ist die EÜR 2016 erst ab ca Mitte März bei Elster-Online verfügbar. Trifft dies auch auf die USt zu ?
Link zu Beitrag: https://forum.elster.de/anwenderforu...-ausw%E4hlbar-!
2) Ich möchte in diesem Jahr mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (die max. 1250€ sollten auf mich zutreffen), bin aber unsicher in welcher Anlage ich dies tuen kann. Ich bin als Kleinunternehmer selbständig tätig und habe bisher auf die Einreichung einer EÜR verzichtet. Da ich aber nur in diesem Formular eine Möglichkeit der Eintragung dieser Kosten gefunden habe, folgende Frage:
Kann ich die Kosten für das Arbeitszimmer auch in der formlosen Gewinnermittlung als Kosten geltend machen? Oder muss dies in die EÜR?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Florian
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