ESt + USt + Arbeitszimmer in EÜR ? Kalenderjahr: 2016

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  • FNKN
    Neuer Benutzer
    • 06.02.2017
    • 2

    #1

    ESt + USt + Arbeitszimmer in EÜR ? Kalenderjahr: 2016

    Guten Tag,

    ich bin zur Zeit dabei die Steuererklärung meiner Frau und Mir (verheiratet) vorzubereiten.

    Folgende Fragen:

    1) Wie schon in folgendem Beitrag erwähnt, ist die EÜR 2016 erst ab ca Mitte März bei Elster-Online verfügbar. Trifft dies auch auf die USt zu ?
    Link zu Beitrag: https://forum.elster.de/anwenderforu...-ausw%E4hlbar-!

    2) Ich möchte in diesem Jahr mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (die max. 1250€ sollten auf mich zutreffen), bin aber unsicher in welcher Anlage ich dies tuen kann. Ich bin als Kleinunternehmer selbständig tätig und habe bisher auf die Einreichung einer EÜR verzichtet. Da ich aber nur in diesem Formular eine Möglichkeit der Eintragung dieser Kosten gefunden habe, folgende Frage:
    Kann ich die Kosten für das Arbeitszimmer auch in der formlosen Gewinnermittlung als Kosten geltend machen? Oder muss dies in die EÜR?


    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Florian
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    AW: ESt + USt + Arbeitszimmer in EÜR ? Kalenderjahr: 2016

    Auch die formlose Gewinnermittlung ist eine EÜR, da ist kein Unterschied!

    Die Verfügbarkeit im EOP siehst du hier:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      AW: ESt + USt + Arbeitszimmer in EÜR ? Kalenderjahr: 2016

      1. Ja
      2. EÜR oder formlose Gewinnermittlung

      Kommentar

      • FNKN
        Neuer Benutzer
        • 06.02.2017
        • 2

        #4
        AW: ESt + USt + Arbeitszimmer in EÜR ? Kalenderjahr: 2016

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Auch die formlose Gewinnermittlung ist eine EÜR, da ist kein Unterschied!

        Die Verfügbarkeit im EOP siehst du hier:

        https://www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax
        Ok, also dort hinein. Vielen Dank!

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