Hallo,
ich erstelle seit einigen Jahren meine Steuererklärung per Elster (Arbeitnehmerfall). Die letzten Jahre über Elster-Online.
Jetzt werde ich wg. V+V aus dem Arbeitnehmberbereich zu einem "Veranlagungsfall" d.h. ich bekomme innerhalb des Finanzamtes (Rheinland-Pfalz) eine neue
Steuernummer.
Meine Frage: Soll ich mir vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 eine neue Steuernummer vom FA besorgen?
Frisst mein bisheriges Elsterzertifikat danach den Steuernummernwechsel?
Oder werde ich ein neues Zertifikat benötigen?
Alternativ könnte ich auch unter der "alten Steuernummer" eine Erklärung abgeben und hoffen, dass die Daten innerhalb des Finanzamtes weitergeleitet werden.
Das ist aber grds. ja kein Dauerzustand, das Problem würde mit VZ 2017 wieder auftauchen.
ich erstelle seit einigen Jahren meine Steuererklärung per Elster (Arbeitnehmerfall). Die letzten Jahre über Elster-Online.
Jetzt werde ich wg. V+V aus dem Arbeitnehmberbereich zu einem "Veranlagungsfall" d.h. ich bekomme innerhalb des Finanzamtes (Rheinland-Pfalz) eine neue
Steuernummer.
Meine Frage: Soll ich mir vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 eine neue Steuernummer vom FA besorgen?
Frisst mein bisheriges Elsterzertifikat danach den Steuernummernwechsel?
Oder werde ich ein neues Zertifikat benötigen?
Alternativ könnte ich auch unter der "alten Steuernummer" eine Erklärung abgeben und hoffen, dass die Daten innerhalb des Finanzamtes weitergeleitet werden.
Das ist aber grds. ja kein Dauerzustand, das Problem würde mit VZ 2017 wieder auftauchen.
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