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Wechsel der Steuernummer

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    Wechsel der Steuernummer

    Hallo,
    ich erstelle seit einigen Jahren meine Steuererklärung per Elster (Arbeitnehmerfall). Die letzten Jahre über Elster-Online.
    Jetzt werde ich wg. V+V aus dem Arbeitnehmberbereich zu einem "Veranlagungsfall" d.h. ich bekomme innerhalb des Finanzamtes (Rheinland-Pfalz) eine neue
    Steuernummer.
    Meine Frage: Soll ich mir vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 eine neue Steuernummer vom FA besorgen?
    Frisst mein bisheriges Elsterzertifikat danach den Steuernummernwechsel?

    Oder werde ich ein neues Zertifikat benötigen?

    Alternativ könnte ich auch unter der "alten Steuernummer" eine Erklärung abgeben und hoffen, dass die Daten innerhalb des Finanzamtes weitergeleitet werden.
    Das ist aber grds. ja kein Dauerzustand, das Problem würde mit VZ 2017 wieder auftauchen.

    #2
    AW: Wechsel der Steuernummer

    Zitat von 1fear Beitrag anzeigen
    Hallo, ........

    Meine Frage: Soll ich mir vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 eine neue Steuernummer vom FA besorgen?
    Frisst mein bisheriges Elsterzertifikat danach den Steuernummernwechsel?

    Oder werde ich ein neues Zertifikat benötigen?

    Alternativ könnte ich auch unter der "alten Steuernummer" eine Erklärung abgeben und hoffen, dass die Daten innerhalb des Finanzamtes weitergeleitet werden.
    Das ist aber grds. ja kein Dauerzustand, das Problem würde mit VZ 2017 wieder auftauchen.
    Hallo 1fear,

    musst du nicht, du gibst deine Steuernummer an und das Finanzamt kümmert sich. Deinen Bescheid wirst du schon mit der neuen Steuernummer bekommen. Für das nächste Jahr hast du dann deine neue Steuernummer.
    Dein Zertifikat kannst du weiterhin benutzen, da passiert nichts.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wechsel der Steuernummer

      Im Normalfall erhälst du nur wegen V+V Einkünften keine neue Steuernummer, es sei denn du vermietest umsatzsteuerpflichtig.

      Kann aber in anderen Bundesländern auch anders sein.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Wechsel der Steuernummer

        Hallo Beamtenschweiß,

        so ist es, trotz KONSENS und bundeseinheitlicher Steuernummernvergabe wird es in SN wie bei 1fear in RP gehandhabt.

        Tschüß

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          #5
          AW: Wechsel der Steuernummer

          Kann aber in anderen Bundesländern auch anders sein.
          Meine Schwester (Rentnerin) hat wegen einer läppischen Garagenvermietung eine neue Steuernummer erhalten (Bayern).

          Wenn ich den Nummernaufbau mit dem bei meinen Schwiegereltern vergleiche, (ebenfalls Bayern, Rentner und Vermieter), kann ich allerdings dabei kein System erkennen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wechsel der Steuernummer

            Hallo Charlie24,

            naja die Bayern dürfen das......sind ja auch die größten Zahler im KONSENS-Verbund.

            Grundsätzlich sollten die Steuernummern schon nach einem System aufgebaut sein zuerst die Finanzamtsnummer manchmal drei- oder vierstellig mit der Bundeslandnummer vorangestellt.
            die Mittelnummern stehen für die Zuordnung nur Arbeitnehmer oder Steuerpflichtiger als Gewerbetreibende oder Freiberufler, Personengesellschaften, Körperschaften usw. natürlich wird es da Unterschiede geben meist Zuordnung nach dem Alphabet, die hintersten Stellen sind dann direkt dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet nach Anfall der Personen im jeweiligen Bereich.

            als Beispiel Sachsen: Ein Herr Müller als Gewerbetreibender hat die Mittelnummer 251 und als Arbeitnehmer die Mittelnummer 463 und ein Herr Schmidt hat die Mittelnummer 269 bzw. 510

            Tschüß

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              #7
              AW: Wechsel der Steuernummer

              Bei meinem Heimatfinanzamt geht das alles kunterbunt durcheinander.

              Einer meiner Söhne ist als Freiberufler tätig und bilanziert, dennoch hat er weiterhin eine Arbeitnehmer-Steuernummer und ist auch unverändert dem Arbeitnehmerbereich zugeordnet.

              Ein anderer ist Arbeitnehmer, ist aber der Allgemeinen Veranlagungsstelle zugeordnet, obwohl er schon seit Jahren keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mehr erzielt.

              Meine Heimatfinanzamt ist nicht das für meine Schwester bzw. meine Schwiegereltern zuständige Finanzamt, liegt aber natürlich auch in Bayern.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wechsel der Steuernummer

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Einer meiner Söhne ist als Freiberufler tätig und bilanziert, dennoch hat er weiterhin eine Arbeitnehmer-Steuernummer und ist auch unverändert dem Arbeitnehmerbereich zugeordnet
                Upps! Das kenn ich ja aus meiner bayrischen Heimat gar nicht

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                  #9
                  AW: Wechsel der Steuernummer

                  Darum sage ich ja: Es geht alles kunterbunt durcheinander, -zumindest bei den Zuordnungen-, wobei ich über mein Heimatfinanzamt insgesamt nicht klagen kann.

                  Da wird ziemlich flott gearbeitet und man kann seine/n Sachbearbeiter/in auch problemlos anrufen.

                  Das einzige, was mir über die Jahre aufgefallen ist, ist der Umstand, dass die männlichen Sachbearbeiter zumeist großzügiger sind als die weiblichen Pendants,
                  die es nach meinem Eindruck genauer nehmen. Das kann natürlich auch meine subjektive Wahrnehmung und deshalb zufällig so sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Wechsel der Steuernummer

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Darum sage ich ja: Es geht alles kunterbunt durcheinander, -zumindest bei den Zuordnungen-, wobei ich über mein Heimatfinanzamt insgesamt nicht klagen kann.

                    Da wird ziemlich flott gearbeitet und man kann seine/n Sachbearbeiter/in auch problemlos anrufen.

                    Das einzige, was mir über die Jahre aufgefallen ist, ist der Umstand, dass die männlichen Sachbearbeiter zumeist großzügiger sind als die weiblichen Pendants,
                    die es nach meinem Eindruck genauer nehmen. Das kann natürlich auch meine subjektive Wahrnehmung und deshalb zufällig so sein.
                    Vorsicht! Heute ist Weltfrauentag!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Wechsel der Steuernummer

                      Danke für die vielen Beiträge....
                      ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Ich wollte gerne wissen ob das Zertifikat an meine Steuernummer gebunden ist?
                      Ich quasi bei einem Wechsel der Steuernummer ein neues Zertifikat benötige.

                      Dass ich meine Steuererklärung unter der alten Steuernummer abgeben kann ist mir bewusst. Ich weiss aber aus "eigener Erfahrung", dass es nervig ist den Schreibtisch mit Erklärungen voll zu haben die
                      eigentlich ganz woanders hin gehören, nur weil die falsche Steuernummer drauf ist.
                      Und das wollte ich im Vorfeld vermeiden.

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                        #12
                        AW: Wechsel der Steuernummer

                        Hallo 1fear,
                        okay, was das Zertifikat betrifft hatte ja schon in meiner ersten Antwort am 08.03.2017 geschrieben ->

                        Dein Zertifikat kannst du weiterhin benutzen, da passiert nichts.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Wechsel der Steuernummer

                          Man kann (oder konnte ?) sich zwar mit seiner Steuernummer registrieren, seit einigen Jahren statt dessen mit seiner Identifikationsnummer, ja. Aber das heißt letztlich nichts, denn der Registrierte, egal wie er sich registriert hat, registriert sich als Datenlieferer. Und ob der Datenlieferer zufälligerweise eine Steuererklärung mit Steuernummer X beim Finanzamt XX oder eine Steuererklärung mit Steuernummer Y beim Finanzamt YY oder Finanzamt XX oder die der 300 Nachbarn im Stadtteil mit jeweils einer anderen Steuernummer übermittelt, ist vollkommen egal. Ein Wechsel des Zertifikats ist NICHT nötig.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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