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Fehler! Beiträge priv. Kranken und Pflege-Pflichtvers. (in einem Betrag?)

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    Fehler! Beiträge priv. Kranken und Pflege-Pflichtvers. (in einem Betrag?)

    In Zeile 24 und 25 sind die Beiträge zu priv. KV und Pflege-Pflichtvers. gesondert auszuweisen.
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist dafür nur eine Summe enthalten. Ist diese dann zweimal einzutragen?

    #2
    AW: Fehler! Beiträge priv. Kranken und Pflege-Pflichtvers. (in einem Betrag?)

    Zitat von muegon Beitrag anzeigen
    In Zeile 24 und 25 sind die Beiträge zu priv. KV und Pflege-Pflichtvers. gesondert auszuweisen.
    In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist dafür nur eine Summe enthalten. Ist diese dann zweimal einzutragen?
    Hallo,
    natürlich nicht.

    In das Feld für PV trägst du 0,00 ein.
    Ich gehe mal davon aus, dass das Feld für die KV ausgefüllt ist.
    (ich liebe das Rätselraten. Wäre schön gleich von dir zu erfahren welches Feld (KV oder PV) ausgefüllt ist)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fehler! Beiträge priv. Kranken und Pflege-Pflichtvers. (in einem Betrag?)

      Ergänzung:

      In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist dafür nur eine Summe enthalten.
      Wahrscheinlicher ist, dass es sich bei diesem Betrag, falls er unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist, um die Mindestvorsorgepauschale handelt.
      Dieser Betrag gehört gar nicht in die Steuererklärung!

      Privat Krankenversicherte erhalten die Beiträge, die sie in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen müssen bzw. können, nämlich jährlich von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Nur die dort angegebenen Beträge sind maßgeblich!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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