Ergänzung:
In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist dafür nur eine Summe enthalten.
Dieser Betrag gehört gar nicht in die Steuererklärung!
Privat Krankenversicherte erhalten die Beiträge, die sie in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen müssen bzw. können, nämlich jährlich von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Nur die dort angegebenen Beträge sind maßgeblich!
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