nach einigem Suchen im Forum habe ich keine befriedigende Antwort gefunden, daher versuch ich es mal mit einem eigenen Thema. Ich habe einen Wohnsitz (und Lebensmittelpunkt) in einem benachbarten EU-Staat und, der Arbeit wegen, eine Zweitwohnung in Deutschland. Bei den Angaben im Elster Portal zum doppelten Wohnsitz (Anlage N., Seite 1) gibt es in Zeile 65 den Punkt "der doppelte Haushalt liegt im Ausland". Mir ist nun nicht klar, ob sich das auf den Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland oder auf den beruflichen bedingten Zweitwohnsitz in Deutschland bezieht. Der Wortlogik gemäß kann ja sowieso nur ein Teil des doppelten Haushalts im Ausland liegen, oder? Auf Seite 3, Zeile 80, wir dann nach den qm2 des "doppelten Haushalts im Ausland" gefragt. Nach meinen Recherchen scheint sich das aber auf Zweitwohnsitze außerhalb Deutschlands zu beziehen (es geht hier um die "Angemessenheit" des Wohnsitzes). Oder ist in meinem Fall Deutschland das Ausland und ich muss hier die Größe meiner deutschen Zweitwohnung angeben?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
JK
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JK
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