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Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Angaben

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    Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Angaben

    nach einigem Suchen im Forum habe ich keine befriedigende Antwort gefunden, daher versuch ich es mal mit einem eigenen Thema. Ich habe einen Wohnsitz (und Lebensmittelpunkt) in einem benachbarten EU-Staat und, der Arbeit wegen, eine Zweitwohnung in Deutschland. Bei den Angaben im Elster Portal zum doppelten Wohnsitz (Anlage N., Seite 1) gibt es in Zeile 65 den Punkt "der doppelte Haushalt liegt im Ausland". Mir ist nun nicht klar, ob sich das auf den Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland oder auf den beruflichen bedingten Zweitwohnsitz in Deutschland bezieht. Der Wortlogik gemäß kann ja sowieso nur ein Teil des doppelten Haushalts im Ausland liegen, oder? Auf Seite 3, Zeile 80, wir dann nach den qm2 des "doppelten Haushalts im Ausland" gefragt. Nach meinen Recherchen scheint sich das aber auf Zweitwohnsitze außerhalb Deutschlands zu beziehen (es geht hier um die "Angemessenheit" des Wohnsitzes). Oder ist in meinem Fall Deutschland das Ausland und ich muss hier die Größe meiner deutschen Zweitwohnung angeben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe,
    JK

    #2
    AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

    Oder ist in meinem Fall Deutschland das Ausland und ich muss hier die Größe meiner deutschen Zweitwohnung angeben?
    Bei einer an ein deutsches Finanzamt adressierten Steuererklärung ist Deutschland nie das Ausland!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei einer an ein deutsches Finanzamt adressierten Steuererklärung ist Deutschland nie das Ausland!
      Danke für die Antwort, Charlie24 - wäre mir auch seltsam vorgekommen.
      ich schließe daraus, dass das Feld mit meinem Fall nichts zu tun hat, denn die Wohnfläche meines Hauses im Ausland wird das deutsche FA wohl kaum interessieren.

      Bleibt noch die Frage, ob im Kästchen in Zeile 65 ("der doppelte Haushalt liegt im Ausland") ein Haken zu setzen ist? Vielleicht weiß jemand, ob das im konkreten Fall (s.o.) zutrifft oder nicht.

      beste Grüße,
      JK2

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        #4
        AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

        Zitat von JK2 Beitrag anzeigen
        nach einigem Suchen im Forum habe ich keine befriedigende Antwort gefunden, daher versuch ich es mal mit einem eigenen Thema. Ich habe einen Wohnsitz (und Lebensmittelpunkt) in einem benachbarten EU-Staat und, der Arbeit wegen, eine Zweitwohnung in Deutschland. Bei den Angaben im Elster Portal zum doppelten Wohnsitz (Anlage N., Seite 1) gibt es in Zeile 65 den Punkt "der doppelte Haushalt liegt im Ausland". Mir ist nun nicht klar, ob sich das auf den Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausland oder auf den beruflichen bedingten Zweitwohnsitz in Deutschland bezieht. Der Wortlogik gemäß kann ja sowieso nur ein Teil des doppelten Haushalts im Ausland liegen, oder? Auf Seite 3, Zeile 80, wir dann nach den qm2 des "doppelten Haushalts im Ausland" gefragt. Nach meinen Recherchen scheint sich das aber auf Zweitwohnsitze außerhalb Deutschlands zu beziehen (es geht hier um die "Angemessenheit" des Wohnsitzes). Oder ist in meinem Fall Deutschland das Ausland und ich muss hier die Größe meiner deutschen Zweitwohnung angeben?

        Vielen Dank für Eure Hilfe,
        JK
        Da sprich mit einem steuerberatenden Beruf oder lese im www https://de.wikipedia.org/wiki/Unbesc..._(Deutschland)
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Da sprich mit einem steuerberatenden Beruf oder lese im www https://de.wikipedia.org/wiki/Unbesc..._(Deutschland)
          Danke für die Antwort! Es ist mir völlig klar, welcher Steuerpflicht ich unterliege. Meine Frage bezieht sich allein darauf, wie die Formulierung in Zeile 65 zu verstehen ist. Es geht also um das Verständnis des Formulars. Sind nur Personen aus DE gemeint, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz im Ausland etablieren, oder eben auch Bürger eines Nachbarlandes, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz in DE etablieren? Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht...

          beste Grüße,
          JK2

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            #6
            AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

            Hallo JK2,
            in meinem link geht es um die Sicht aus Deutschland.
            Du schreibst aber, dass Dein Lebensmittelpunkt im EU-Ausland ist.

            https://de.wikipedia.org/wiki/Unbesc..._(Deutschland)

            Also passt alles nicht wirklich, was Du eintragen möchtest. Frage einen Steuerberater.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Hallo JK2,
              in meinem link geht es um die Sicht aus Deutschland.
              Du schreibst aber, dass Dein Lebensmittelpunkt im EU-Ausland ist.

              https://de.wikipedia.org/wiki/Unbesc..._(Deutschland)

              Also passt alles nicht wirklich, was Du eintragen möchtest. Frage einen Steuerberater.
              Danke für die Rückmeldung! Ich bin von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgegangen, werde mich aber diesbezüglich genau informieren.

              Beste grüße,
              JK2

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                #8
                AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

                Danke für die Rückmeldung! Ich bin von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgegangen, werde mich aber diesbezüglich genau informieren.
                Mach das! Es ist unter Umständen möglich, dass du zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) votieren kannst!

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

                Und dein doppelter Haushalt liegt nicht im Ausland, das hatte ich doch in der ersten Antwort schon geschrieben!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Mach das! Es ist unter Umständen möglich, dass du zur unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) votieren kannst!

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

                  Und dein doppelter Haushalt liegt nicht im Ausland, das hatte ich doch in der ersten Antwort schon geschrieben!
                  Damit ist auch das geklärt :-) Nochmals vielen Dank für eure Antworten!

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                    #10
                    AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

                    Du hast einen Zweitwohnsitz in Deutschland, an dem du auch gemeldet bist?
                    - somit bist du in D unbeschränkt steuerpflichtig
                    - eine andere Frage ist, ob du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland auch ansässig bist.

                    Dein Hauptwohnsitz befindet sich im Ausland?
                    - Anlage N - Zeile 65 und Zeile 80 sind für dich ohne Bedeutung


                    Hintergrund:
                    Bis VZ 2013 wurde in Fällen der DHH die Kosten für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz an Hand der Wohnungsgröße (60 qm) gedeckelt. Ab 2014 erfolgt diese größenabhängige Deckelung bei einer DHH im Inland (Deutschland) nicht mehr, sondern es werden Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Monat anerkannt.

                    Die Deckelung an Hand der Wohnungsgröße erfolgt nur noch, wenn die Zweitwohnung am Arbeitsplatz im Ausland liegt.



                    - Schreibfehler berichtigt -
                    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 15.05.2017, 15:16.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      AW: Frage zu Anlage N 17: Mehraufwendung Doppelte Haushaltsführung: 1. Allgemeine Ang

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Du hast einen Zweitwohnsitz in Deutschland, an dem du auch gemeldet bist?
                      - somit bist du in D unbeschränkt steuerpflichtig
                      - eine andere Frage ist, ob du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland auch ansässig bist.

                      Dein Hauptwohnsitz befindet sich im Ausland?
                      - Anlage N - Zeile 65 und Zeile 80 sind für dich ohne Bedeutung


                      Hintergrund:
                      Bis VZ 2014 wurde in Fällen der DHH die Kosten für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz an Hand der Wohnungsgröße (60 qm) gedeckelt. Ab 2014 erfolgt diese größenabhängige Deckelung bei einer DHH im Inland (Deutschland) nicht mehr, sondern es werden Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Monat anerkannt.

                      Die Deckelung an Hand der Wohnungsgröße erfolgt nur noch, wenn die Zweitwohnung am Arbeitsplatz im Ausland liegt.
                      Vielen Dank für die Antwort und Erklärung!

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