Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Korrektur in der EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Korrektur in der EÜR

    ...ich hatte Einnahmen aus Untervermietung mit in die EÜR genommen,
    Das kann man auch so verstehen, dass in der EÜR nur diese Einnahmen herauszunehmen sind und nicht so, dass die EÜR gänzlich entfällt und durch die Anlage V ersetzt wird
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      AW: Korrektur in der EÜR

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das kann man auch so verstehen, dass in der EÜR nur diese Einnahmen herauszunehmen sind und nicht so, dass die EÜR gänzlich entfällt und durch die Anlage V ersetzt wird
      Nichts genaues weiß man nicht. Aber das soll der TE mit seinem FA ausmachen.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar

      Lädt...
      X