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Steuererklärung für Verstorbenen

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    #16
    AW: Steuererklärung für Verstorbenen

    Ok. Was bedeutet "nachtarocken"? Und wenn das mit dem Formular "AUS" so stimmt, warum weiß der Finanzbeamte vom letzten Jahr das nicht und warum fragen die denn dann nicht nach was ich alles im Formular "AUS" hätte eintragen müssen? Punkte 4 - 17. Die ganzen Daten habe ich ja in Anlage R gar nicht eintragen können. Mal abgesehen davon das die kroatische Rente in Kroatien sowieso nicht besteuert wird/wurde.

    Wie müsste ich denn die Anlage "AUS" ausfüllen? Die einzige Angabe die wir kennen ist der Betrag von 85 Euro der auf dem deutschen Girokonto eingeht. Einen Bescheid von der kroatischen Rentenversicherung gibt es nicht. Somit weiß ich nicht was in Punkt 4 - 17 eingetragen werden müsste....

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      #17
      AW: Steuererklärung für Verstorbenen

      Nachtarocken ist umgangssprachlich und gehört in Bayern und Österreich zum gängigen Wortschatz, die Erklärung findet du hier: http://www.bayrisches-woerterbuch.de/nachtarocken/

      Und was du da zusätzlich noch in die Anlage AUS hättest eintragen müssen, das ist mir jetzt am Abend zu mühselig. Steht auch heuer nicht mehr an. Auch Finanzbeamte wissen nicht immer alles auf Anhieb.

      Die Rente wäre jedenfalls grundsätzlich in Kroatien zu versteuern. Das kannst du hier nachlesen:

      http://www.rentnerbesteuerung.eu/aus...-dba/kroatien/

      Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

      Weil sie aber sehr niedrig ist, fallen dort keine Steuern an (Das nehme ich mal an!) Auch in Deutschland würde ein Teil der Rente nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen.

      Unterm Strich kommt steuerlich nichts raus und deshalb taucht auch nichts im Bescheid auf und es fragt auch niemand nach.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Steuererklärung für Verstorbenen

        Danke für die Antworten.

        Aufgrund dessen dass noch der Splittingtarif gilt, fällt keine Steuer an und es ist egal. Aber ab nächstem Jahr wenn der Splittingtarif wegfällt, sieht es anders aus. Dann hat die Mutter zu viel Rente im Gesamten (2000 euro) und dann wird sich der Progressionsvorbehalt wohl auswirken.

        Also ich habe jetzt Zeile 36 in Anlage AUS gefunden. Ich hatte vorher nie auf WEITER geklickt und war deswegen etwas verwirrt.

        Also: Ich muss nur Zeile 36 benutzen, ist das richtig? Dort trage ich ein 1. Kroatien 2. kroatische Rentenversicherung 3. gesetzliche Rente und den Betrag. Als Betrag trage ich aber nicht die 85 x 12 (1020 Euro) ein sondern nur den Besteuerungsanteil, also 58 % (Rentenbeginn 2009) ? Also 591,6 Euro.

        Oder berechne ich den Besteuerungsanteil so:

        Damals 2009 war die Rente geringer, 950 Euro im Jahr. Besteuerungsanteil 58 %, Freibetrag 42 %. 950 x 0,42=399 Freibetrag.

        Rente heute 1020 - 399 Freibetrag aus 2009= 621 Euro Besteuerungsanteil.

        Stimmt eins von beiden?

        MfG

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          #19
          AW: Steuererklärung für Verstorbenen

          Damals 2009 war die Rente geringer, 950 Euro im Jahr. Besteuerungsanteil 58 %, Freibetrag 42 %. 950 x 0,42=399 Freibetrag.

          Rente heute 1020 - 399 Freibetrag aus 2009= 621 Euro Besteuerungsanteil.
          So ist es grundsätzlich richtig! Für die Prozentanteile ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich, für die Beträge das erste volle Jahr des Rentenbezugs.

          Das kann auch 2010 sein, falls der Rentenbeginn nach dem 01.01.2009 liegt. Der als steuerfrei ermittelte Betrag bleibt lebenslang unverändert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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