Hi,
ich hatte im vergangenen Jahr ein Zimmer untervermietet. Das muss ich beim FA angeben. Da ich jedoch keinen Gewin gemacht habe, muss ich auch die Werbungskosten angeben, dass ich die Untermieteinnahmen nicht versteuern muss.
Laut einer Internetrecherche muss man die Werbungskosten für Mieteinkünfte ab Zeile 33 in Anlage V eingeben.
Bei mir geht Anlage V in Elster-Online aber nur bis Zeile 32. Auf der nächsten Seite geht es nicht weiter (das Formular ist zu Ende). Ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, weitere Zeilen anzuzeigen.
Was kann ich machen?
Grüße
3HkUb
ich hatte im vergangenen Jahr ein Zimmer untervermietet. Das muss ich beim FA angeben. Da ich jedoch keinen Gewin gemacht habe, muss ich auch die Werbungskosten angeben, dass ich die Untermieteinnahmen nicht versteuern muss.
Laut einer Internetrecherche muss man die Werbungskosten für Mieteinkünfte ab Zeile 33 in Anlage V eingeben.
Bei mir geht Anlage V in Elster-Online aber nur bis Zeile 32. Auf der nächsten Seite geht es nicht weiter (das Formular ist zu Ende). Ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, weitere Zeilen anzuzeigen.
Was kann ich machen?
Grüße
3HkUb
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