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Anlage V geht nur bis Zeile 32

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    Anlage V geht nur bis Zeile 32

    Hi,

    ich hatte im vergangenen Jahr ein Zimmer untervermietet. Das muss ich beim FA angeben. Da ich jedoch keinen Gewin gemacht habe, muss ich auch die Werbungskosten angeben, dass ich die Untermieteinnahmen nicht versteuern muss.

    Laut einer Internetrecherche muss man die Werbungskosten für Mieteinkünfte ab Zeile 33 in Anlage V eingeben.

    Bei mir geht Anlage V in Elster-Online aber nur bis Zeile 32. Auf der nächsten Seite geht es nicht weiter (das Formular ist zu Ende). Ich habe auch keine Möglichkeit gefunden, weitere Zeilen anzuzeigen.

    Was kann ich machen?

    Grüße
    3HkUb

    #2
    AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

    Hallo 3HkUb,
    bei mir gehen die Zeilen weiter bis Nummer 49.
    Gruß Xaver

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      #3
      AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

      bei mir gehts auch weiter
      Angehängte Dateien
      Gruss (S)stiller
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      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

        Bei mir nicht. Wieviele Seiten hat Anlage V denn bei euch? Bei mir drei:


        Habe hier einen Screenshot hochgeladen: https://picload.org/image/riiodpai/anlagevseiten.jpg

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          #5
          AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

          Bei Untervermietung von gemieteten Räumen gehören nur die (negativen) Einkünfte selbst in Zeile 31 erklärt. Die Ermittlung erfolgt außerhalb der Anlage V!

          Im Moment ist dein Upload leider offline.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

            Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
            Bei mir nicht. Wieviele Seiten hat Anlage V denn bei euch? Bei mir drei:
            Hallo,
            bei mir sind es auch nur drei.
            Vermutlich werden es mehr Seiten, wenn Angaben zu Grundstück / Gebäuden zu machen sind.
            Ich habe nur auf Seite 3 etwas einzutragen, daher wohl auch nur insgesamt drei Seiten.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

              Jetzt habe ich mir das ansehen können. Das passt schon!

              Du könntest auf Seite 1 gehen und über Eintrag hinzufügen dann die komplette Anlage V sichtbar machen.

              Bei Untervermietung ist das aber ohnehin nicht so vorgesehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Jetzt habe ich mir das ansehen können. Das passt schon!

                Du könntest auf Seite 1 gehen und über Eintrag hinzufügen dann die komplette Anlage V sichtbar machen.
                Stimmt, damit wird Anlage V sichtbar. Danke für den Hinweis, da wäre ich nie drauf gekommen. Finde die Beschriftung EINTRAG HINZUFÜGEN völlig kontraintuitiv für die Funktion dieses Buttons.


                Bei Untervermietung ist das aber ohnehin nicht so vorgesehen.
                Aber wo trage ich dann die Werbungskosten ein?

                Nehmen wir an ich zahle jährlich Miete (inkl. Betriebskosten sowie Nebenkosten [Strom, Wasser, Gas]) in Höhe von 6.000 €. Über die Untervermietung nehme ich 2.000 € ein (ebenfalls ein fiktiver Wert, wieder inkl. Betriebs- und Nebenkosten).

                Sind die Werbungskosten dann 6.000 €, oder kann ich die eigenen Kosten nur anteilig geltend machen (in welcher Höhe)? Und in welche Zelle trage ich diese ein?

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                  #9
                  AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Bei Untervermietung von gemieteten Räumen gehören nur die (negativen) Einkünfte selbst in Zeile 31 erklärt. Die Ermittlung erfolgt außerhalb der Anlage V!

                  Im Moment ist dein Upload leider offline.
                  Zeile 31 gibt es bei mir gar nicht. Seite 3 endet mit Z. 24 und Seite 4 beginnt mit Z. 33.

                  Hier wieder ein paar Screenshots (Datei-Upload gibt es fürs Forum bei mir aus irgendeinem Grund nicht).

                  Seite 3:

                  https://picload.org/view/riiolcla/an...n.s.3.jpg.html

                  Seite 4:

                  https://picload.org/view/riiolioa/an...n.s.4.jpg.html

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Jetzt habe ich Z. 31 gefunden (dummerweise sind die Zeilennummerierung in ELSTER nicht immer fortlaufend:

                  https://picload.org/view/riiolpil/an...sz.31.jpg.html

                  Heißt das für das oben von mir angegebene Zahlenbeispiel:

                  -6.000 € (meine Ausgaben für Miete, BK und NK) -2.000 € (meine Einnahmen an Untermiete sowie BK und NK vom Untermieter) = -4.000 €.


                  D.h. ich gebe in Z. 31 -4.000 € als negative Einkünfte ein?

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                    #10
                    AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                    Das habe ich doch weiter oben schon geschrieben:

                    Bei Untervermietung von gemieteten Räumen gehören nur die (negativen) Einkünfte selbst in Zeile 31 erklärt. Die Ermittlung erfolgt außerhalb der Anlage V!

                    Du kannst natürlich nur deine anteilige Miete für den untervermieteten Teil als Werbungskosten in Ansatz bringen, aber das weißt du ja!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                      Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
                      -6.000 € (meine Ausgaben für Miete, BK und NK) -2.000 €
                      Ich würde so rechnen: -6.000 + 2.000.

                      Oder sogar: 2.000 -6.000.

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                        #12
                        AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                        Sind die Werbungskosten dann 6.000 €, oder kann ich die eigenen Kosten nur anteilig geltend machen (in welcher Höhe)? Und in welche Zelle trage ich diese ein?
                        Eigentlich weiß der TE doch sehr wohl, dass er die eigenen Kosten nur anteilig anhand der auf die untervermieteten Räume entfallenden Kosten geltend machen kann.
                        Gegebenenfalls muss er eben nach Flächenanteilen aufteilen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das habe ich doch weiter oben schon geschrieben:

                          Bei Untervermietung von gemieteten Räumen gehören nur die (negativen) Einkünfte selbst in Zeile 31 erklärt. Die Ermittlung erfolgt außerhalb der Anlage V!
                          Und wo erfolgt die Ermittlung? Da ich selbstständig bin, muss ich die StErkl in ELSTER ONLINE machen. Oder kann ich die Ermittlung privat für mich in Excel machen (oder mit Paper und Pencil) und dem FA teile ich nur das Resultat (eben die negativen Einkünfte) mit, eben über Anlage V??

                          Du kannst natürlich nur deine anteilige Miete für den untervermieteten Teil als Werbungskosten in Ansatz bringen, aber das weißt du ja!
                          Oh oh, das macht die Sache noch komplizierter. D.h. wenn ich dem Untermieter eine relativ saftige Miete berechnet habe, muss ich evtl. einen Teil davon versteuern?

                          Wie berechne ich denn die Miete anteilig? Ein Teil der Räumlichkeiten (Küche, Bad, Flur) wurde gemeinsam genutzt, welchen Anteil bzw. wieviel Werbungskosten kann ich da ansetzen?

                          Grüße
                          3HkUb

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                            #14
                            AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                            Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
                            Oh oh, das macht die Sache noch komplizierter. D.h. wenn ich dem Untermieter eine relativ saftige Miete berechnet habe, muss ich evtl. einen Teil davon versteuern?


                            Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
                            Wie berechne ich denn die Miete anteilig? Ein Teil der Räumlichkeiten (Küche, Bad, Flur) wurde gemeinsam genutzt, welchen Anteil bzw. wieviel Werbungskosten kann ich da ansetzen?
                            Das hat jetzt mit ElsterOnline überhaupt nix zu tun.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

                              Siehe bereits die Antwort von Charlie24
                              "Gegebenenfalls muss er eben nach Flächenanteilen aufteilen. "

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