Hallo,
könnte mir bitte jemand folgenden Text aus Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, einmal erklären?
"Bei Inanspruchnahme der §§ 4g, 6b, 6c, 7g EStG und / oder R 6.6 EStR und bis zur vollständigen Auf-
lösung / Übertragung, bei Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze unter Verzicht auf die
Kleinunternehmerregelung sowie bei Betriebseinnahmen ab 17.500 Euro ist für jeden Betrieb, soweit
keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Eine Bilanz ist
stets elektronisch zu übermitteln"
Heisst das, dass wenn ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin und mein Jahresumsatz die 17.500 Euro nicht übersteigt, ich keine Anlage EÜR elektronisch übermitteln muss?
Vielen Dank für eine Antwort
Pasta
könnte mir bitte jemand folgenden Text aus Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, einmal erklären?
"Bei Inanspruchnahme der §§ 4g, 6b, 6c, 7g EStG und / oder R 6.6 EStR und bis zur vollständigen Auf-
lösung / Übertragung, bei Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze unter Verzicht auf die
Kleinunternehmerregelung sowie bei Betriebseinnahmen ab 17.500 Euro ist für jeden Betrieb, soweit
keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Eine Bilanz ist
stets elektronisch zu übermitteln"
Heisst das, dass wenn ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin und mein Jahresumsatz die 17.500 Euro nicht übersteigt, ich keine Anlage EÜR elektronisch übermitteln muss?
Vielen Dank für eine Antwort
Pasta
Kommentar