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Anlage S - eine Frage

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    Anlage S - eine Frage

    Hallo,

    könnte mir bitte jemand folgenden Text aus Anlage S, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, einmal erklären?

    "Bei Inanspruchnahme der §§ 4g, 6b, 6c, 7g EStG und / oder R 6.6 EStR und bis zur vollständigen Auf-
    lösung / Übertragung, bei Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze unter Verzicht auf die
    Kleinunternehmerregelung sowie bei Betriebseinnahmen ab 17.500 Euro ist für jeden Betrieb, soweit
    keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Eine Bilanz ist
    stets elektronisch zu übermitteln"

    Heisst das, dass wenn ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin und mein Jahresumsatz die 17.500 Euro nicht übersteigt, ich keine Anlage EÜR elektronisch übermitteln muss?

    Vielen Dank für eine Antwort
    Pasta

    #2
    AW: Anlage S - eine Frage

    Gemeint sind bei den 17.500 € die Betriebseinnahmen, was in der Regel den Umsatzerlösen entspricht.

    Die Aussage bedeutet aber nur, dass du die EÜR nicht elektronisch über das Portal oder ein Steuerprogramm übermitteln musst, du könntest auch noch eine formlose EÜR auf Papier einreichen.

    Allerdings wurde diese generelle Ausnahme von der elektronischen Übermittlungspflicht zwischenzeitlich vom BMF aufgehoben und manche Finanzämter wollen deshalb bereits für 2016 die elektronische Übermittlung
    auch bei geringeren Betriebseinnahmen haben.

    Ich würde deshalb bereits für 2016 elektronisch übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage S - eine Frage

      Ergänzung:

      Hier findest du die Bekanntmachung des BMF vom 30.03.2017:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...lage-EUER.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage S - eine Frage

        Hallo Charlie24,

        vielen lieben Dank für die ausführlichen Infos!

        Für dieses Jahr ist es bei mir leider zu spät - ich habe die Steuererklärung für 2016 bereits am 21.3. abgeschickt.

        Für nächstes Jahr werde ich mich dann vom Finanzbeamten mal beraten lassen müssen, denn ich habe eine recht einfache und übersichtliche Gewinnermittlung. Da muss ich dann mal sehen, wie ich die elektronische EÜR ausgefüllt bekommen...

        VG
        Pasta

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