Hallo,
das EOP moniert bei der Prüfung der Feststellungserklärung 2016 die fehlende Steuernummer eines Beteiligten. Nur hat dieser bislang gar keine Steuernummer, weil er erst in 2016 eintrat und bislang als reiner Arbeitnehmer nicht erklärungspflichtig war.
Kann man irgendwie die F-Erklärung trotzdem absenden oder muss der Beteiligte tatsächlich erst einmal eine eigene Steuernummer beantragen, selbst wenn sein jährlicher Anteil an den Einkünften nicht mehr als 410€ beträgt und er somit nach §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG immer noch nicht erklärungspflichtig ist?
Grüße
Cobblebox
das EOP moniert bei der Prüfung der Feststellungserklärung 2016 die fehlende Steuernummer eines Beteiligten. Nur hat dieser bislang gar keine Steuernummer, weil er erst in 2016 eintrat und bislang als reiner Arbeitnehmer nicht erklärungspflichtig war.
Kann man irgendwie die F-Erklärung trotzdem absenden oder muss der Beteiligte tatsächlich erst einmal eine eigene Steuernummer beantragen, selbst wenn sein jährlicher Anteil an den Einkünften nicht mehr als 410€ beträgt und er somit nach §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG immer noch nicht erklärungspflichtig ist?
Grüße
Cobblebox
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