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    #16
    AW: Körperschaftssteuer

    Hallo Charlie24,

    Beamtenschweiß meinte die Lösung der Hotline nur einen einzigen Haken zu setzen kann nicht stimmen.

    Zitat: Ich habe über die Hotline und den Support eine Lösung erhalten.
    Man muss eine Anlage WA erstellen und nichts eintragen. Nur auf Seite 7 in der Zeile 21 einen Haken setzen. Zitat Ende

    Denn er hat Angaben zu Punkt 7 und 8 gemacht und dann lief es durch.

    Tschüß

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      #17
      AW: Körperschaftssteuer

      Hi Charlie24,

      wenn man einzelne Satzbrocken aus dem Zusammenhang reißt, dann kann man auch nix mehr verstehen.

      Bitte gesamten Beitrag (von mir + Vorposter) lesen und nochmals nachdenken, dann erschließt sich auch der Zusammenhang.

      Aber um es kurz zu machen: Was hat eine Stadt (juristische Person des öffentlichen Rechts) und deren BGAs mit der KSt-Erklärung für eine "normale" GmbH zu tun?
      Antwort: NIX. Deswegen ist das Kreuz in der Anlage WA Zeile 21 auch bei dem in den Postings geschilderten Problem falsch.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #18
        AW: Körperschaftssteuer

        In dem Beitrag von @zahn1502 war nicht die Rede davon, dass es um eine GmbH geht:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post234117
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Körperschaftssteuer

          Hallo,

          aber das Ergebnis bleibt ja, dass nur ein Haken in der Anlage WA Zeile 21 ausreicht nicht korrekt ist sondern andere Angaben erforderlich sind, damit es fehlerfrei durchläuft.

          Tschüß

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            #20
            AW: Körperschaftssteuer

            Ich gehe davon aus, dass Leute, die eine Körperschaftsteuererklärung erstellen, des Lesens kundig sind. Der TE Cyrus hatte am 14.08. folgendes geschrieben:

            Ich habe bei der Körperschaftssteuer direkt auf der ersten Seite nach den allg Angaben folgende Fehlermeldung :

            Es wurde keine Anlage WA ausgefüllt. Die Angaben zu den Anteilseignern auf der Anlage WA sind jedoch immer erforderlich, wenn es sich nicht um eine Körperschaft im Sinne des
            § 1 Absatz 1 Nummer 3 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.) oder § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG (Betrieb gewerblicher Art) handelt.


            Später, nachdem ich auch alles zusammen mit der nötigen Anlage GK ohne Fehlermeldung richtig ausgefüllt hatte, kam dennoch derselbe Fehler. Bitte um Unterstützung.
            Wenn ich eine Erklärung für einen Betrieb im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG erstellen müsste, käme ich aufgrund des Wortlauts dieser Fehlermeldung auch nicht auf die Idee, trotzdem die Anlage WA ausfüllen zu müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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