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Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

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    Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

    Fehler gefunden, bitte löschen!
    Zuletzt geändert von Schäng; 24.08.2017, 14:50.

    #2
    AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

    Das Doppelposting habe ich jetzt mal entfernt! Trotzdem zunächst eine Rückfrage:

    Was meinst du mit Online-Formular und um welche Art von Günstigerprüfung geht es dir denn?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

      Hallo,

      >>>Ich habe das Online-Formular (also das eingestellte ELSTER-Formular für die Onlineübermittlung der Steuererklärung) ausgefüllt und dort keine Fehlermeldung erhalten. Dachte also, alles wäre ordnungsgemäß ausgefüllt.

      Das hört sich jetzt nicht nach ElsterFormular an (siehe meine Signatur).


      >>>Ich hätte als zusammenveranlagter Ehemann in der Anlage KAP die Günstigerprüfung angekreuzt, das müsste jetzt auch bei der Ehefrau passieren. Und diese Möglichkeit des Anklickens bei der Ehefrau, dass auch sie der Günstigerprüfung zustimmt, finde ich halt nicht.

      Wie wäre es mit der Anlage KAP der Ehefrau?
      Ich bin jetzt nicht sicher ob es eine Anlage KAP geben muss, aber wenn dann muss auch dort der Antrag Zeile 4 gestellt werden (ein Ehepartner so und der andere so geht nicht).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

        Ob Du jetzt ElsterFormular oder MeinElster (also das ehemalige ElsterOnline) verwendest hab ich jetzt zwar trotzdem nicht verstanden. Den Antrag auf Günstigerprüfung für den Ehemann hast Du jedenfalls in Zeile 4 der Anlage KAP für den Ehemann gestellt. Und jetzt pass gut auf:

        Den Antrag auf Günstigerprüfung für die Ehefrau musst Du in Zeile 4 der Anlage KAP für die Ehefrau stellen.

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          #5
          AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Ob Du jetzt ElsterFormular oder MeinElster (also das ehemalige ElsterOnline) verwendest hab ich jetzt zwar trotzdem nicht verstanden. .
          Hallo L.E.Fant,

          die Formulierung in der Fehlermeldung Gefundene Fehler und Konflikte..... spricht eindeutig eigentlich für MeinElster.

          Tschüß

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            #6
            AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            eindeutig eigentlich
            Ja, so hab ich das gesehen. Eindeutig ... eigentlich!

            Die Frage ist ja jetzt leider nicht mehr da und kann auch nicht von anderen nachgeschlagen werden, die das gleiche Problem haben. Das widerstrebt natürlich dem Sinn eines Forums. Trotzdem verschieb ich dann mal.

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              #7
              AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung

              Hallo L. E. Fant,
              im Beitrag von reckoner sind noch Zitate aufgeführt, woraus noch recherchiert werden kann.
              Gruß, Basteltyp

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