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Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
				
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 AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
 
 Das Doppelposting habe ich jetzt mal entfernt! Trotzdem zunächst eine Rückfrage:
 
 Was meinst du mit Online-Formular und um welche Art von Günstigerprüfung geht es dir denn?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
 
 Hallo,
 
 >>>Ich habe das Online-Formular (also das eingestellte ELSTER-Formular für die Onlineübermittlung der Steuererklärung) ausgefüllt und dort keine Fehlermeldung erhalten. Dachte also, alles wäre ordnungsgemäß ausgefüllt.
 
 Das hört sich jetzt nicht nach ElsterFormular an (siehe meine Signatur).
 
 
 >>>Ich hätte als zusammenveranlagter Ehemann in der Anlage KAP die Günstigerprüfung angekreuzt, das müsste jetzt auch bei der Ehefrau passieren. Und diese Möglichkeit des Anklickens bei der Ehefrau, dass auch sie der Günstigerprüfung zustimmt, finde ich halt nicht.
 
 Wie wäre es mit der Anlage KAP der Ehefrau?
 Ich bin jetzt nicht sicher ob es eine Anlage KAP geben muss, aber wenn dann muss auch dort der Antrag Zeile 4 gestellt werden (ein Ehepartner so und der andere so geht nicht).
 
 StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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 AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
 
 Ob Du jetzt ElsterFormular oder MeinElster (also das ehemalige ElsterOnline) verwendest hab ich jetzt zwar trotzdem nicht verstanden. Den Antrag auf Günstigerprüfung für den Ehemann hast Du jedenfalls in Zeile 4 der Anlage KAP für den Ehemann gestellt. Und jetzt pass gut auf:
 
 Den Antrag auf Günstigerprüfung für die Ehefrau musst Du in Zeile 4 der Anlage KAP für die Ehefrau stellen.
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 AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
 
 Hallo L.E.Fant,Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenOb Du jetzt ElsterFormular oder MeinElster (also das ehemalige ElsterOnline) verwendest hab ich jetzt zwar trotzdem nicht verstanden. .
 
 die Formulierung in der Fehlermeldung Gefundene Fehler und Konflikte..... spricht eindeutig eigentlich für MeinElster.
 
 Tschüß
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 AW: Günstigerprüfung und Zusammenveranlagung
 
 Ja, so hab ich das gesehen. Eindeutig ... eigentlich!Zitat von holzgoe Beitrag anzeigeneindeutig eigentlich
 
 Die Frage ist ja jetzt leider nicht mehr da und kann auch nicht von anderen nachgeschlagen werden, die das gleiche Problem haben. Das widerstrebt natürlich dem Sinn eines Forums. Trotzdem verschieb ich dann mal.
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