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Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

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    Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

    Liebe Forum-Mitglieder,

    hier eine eigentlich ganz einfache Frage, für die ich bisher keine brauchbare Antwort gefunden habe. Auf eine diesbzgl. Mail-Anfrage an Elster bzw. an das Finanzamt kam die freche Antwort, dass ich in Zukunft von solchen Anfragen absehen soll.

    Es geht um die beiden Optionsfelder am Anfang des ESt-Hauptbogens, nämlich "Belege werden (nicht) nachgereicht". Früher, als es noch kein Elster gab, hat man seine Steuererklärung mit einigen offensichtlich nötigen Belegen eingereicht, und das Finanzamt hat dann ggf. weitere fehlende Belege nachgefordert. Das fand ich eigentlich ganz sinnvoll, und diese schöne Sitte hätte ich gerne auch mit Elster wieder gesehen.

    Aber was muss ich dazu ankreuzen? Beide Felder könnten ganz anders verstanden werden (oder anders gemeint sein). Es fehlt mir eigentlich eine dritte Option, die da lautet: "Belege werden nachgereicht, wenn Sie das wünschen und anfordern"

    Der traurige Hintergrund ist: vor zwei Jahren hatte ich die Belege für eine Fortbildungsmaßnahme mit einem vierstelligen Betrag nicht gleich mit eingereicht, weil ich vorher gar nicht wusste, ob ich das überhaupt geltend machen kann. Sondern ich habe angekreuzt "Belege werden nachgereicht", weil ich damit meinte, "....wenn Sie das anfordern". Die Fortbildung wurde nicht anerkannt, und im Bescheid stand "... weil ohne Nachweis". Ja warum wurde der Nachweis dann nicht angefordert?? Ich musste umständlich Einspruch erheben, dann wurde die Maßnahme anerkannt. Das wollte ich eigentlich vermeiden.

    Kurze Formulierung meiner Frage: wenn ich zum Ausdruck bringen will "bitte fordern Sie fehlende Belege an, so wie früher üblich", wo muss ich dann das Kreuz setzen?

    Danke für eine klare Antwort

    Raimund Gryszik, Berlin

    #2
    AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

    Hallo,

    der Satz "Belege werden nachgereicht" soll bei Elster bedeuten, dass die Belege selbstständig der elektronisch übermittelten Erklärung hinterhergeschickt werden (in der Regel per Post, Email geht aber auch). Als es noch ausschließlich schriftliche Erklärungen gab hat man natürlich gleich mitgeliefert ("anbei" oder "beiliegend"), aber das geht elektronisch eben nicht, daher heißt es jetzt "nachgereicht".

    Und eigentlich(!) sollte das Finanzamt auch nicht einfach irgendwas aus der Erklärung streichen, sondern erstmal auf die Belege warten und dann im Zweifel nachfragen (aber sollte ...). Imho müsste das in Zukunft sogar Pflicht sein, schließlich muss man demnächst - mit ein paar Ausnahmen - gar keine Belege mehr einreichen.


    >>>kam die freche Antwort, dass ich in Zukunft von solchen Anfragen absehen soll.

    Das ist ja mal ein vorbildliches Finanzamt.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

      Bei ElsterFormular - und in diesem Unterforum wurde das Thema hier eröffnet - wird man erst während der Übermittlungsprozedur gefragt, ob Belege nachgereicht werden oder nicht.

      Man bekommt dabei auch einen Hinweis, ob zur Erklärung Belege eingereicht werden müssen. Im Anschreiben, dass anschließend erstellt werden kann, sind dann die Belege bereits angekreuzt.

      In Mein ELSTER, um das es hier im Thema offenbar geht, ist das weniger gut gelöst. Hier sollte man die über das Fragezeichen aufrufbare Hilfe durchlesen. Dort steht im Übrigen auch folgender Satz:

      Bitte senden Sie die notwendigen Belege ausschließlich per Post an Ihr Finanzamt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

        Zitat von Ungebildeter Beitrag anzeigen
        ich habe angekreuzt "Belege werden nachgereicht", weil ich damit meinte, "....wenn Sie das anfordern"
        Auf Anforderung bist Du verpflichtet, die entsprechenden Belege vorzulegen. Ein entsprechendes Ankreuzfeld erübrigt sich.

        Kommentar


          #5
          AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

          Liebe Community,

          vielen Dank für die Antworten!

          @alle: ich hatte es nicht geschafft, das richtige Unterforum zu finden. Ich wusste auch nicht dass es neben www.elster.de/eportal auch noch andere Elster-Sachen gibt.

          Deshalb, sorry, hatte ich das falsche Unterforum erwischt.

          @Stefan: Deine ausführliche Erläuterung scheint die vollständige Antwort auf meine Frage zu sein, vielen Dank dafür :-) Um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe, hier nochmal mit eigenen Worten:
          - *Belege werden nachgereicht* bedeutet: warten Sie bitte noch ein paar Tage mit der Bearbeitung, denn es kommt zeitnah noch etwas mit der Briefpost. (Das würde erklären, dass meine Fortbildung damals nicht berücksichtigt wurde, denn ich habe ja auf eine Anforderung seitens FA gewartet).
          - *Belege werden nicht nachgereicht* bedeutet: von selber schicke ich nichts mehr. Wenn Sie noch was brauchen, bitte anfordern!

          Richtig?

          @Charlie24: Alle Hilfetexte und die diversen Internetbeiträge, die ich bisher zu dieser Frage gelesen habe, beantworten leider nicht meine Kernfrage (was ankreuzen?).

          @L. E. Fant: Leider erübrigt sich das nicht, sondern man *muss* eine der beiden Optionen ankreuzen, sonst kann man das Formular nicht abschicken. Und eine Anforderung kommt leider nicht vom FA, siehe mein Beispiel mit den Fortbildungskosten.

          - - - - - - - -

          Zur Info: ich entwickele u.a. Webseiten in einem großen Bankkonzern. Wenn ich solche unklaren/mehrdeutigen Optionsfelder einbauen würde, dann würde ich auch die Möglichkeit zulassen, *nichts* anzukreuzen, damit der Empfänger selber rausfinden kann, was der Absender eigenlich gemeint hat. Aber das liegt an meinem Anspruch an Ergonomie und Servicequalität :-)

          Vielen Dank noch mal!

          Raimund Gryszik, Berlin

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            #6
            AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

            Alle Hilfetexte und die diversen Internetbeiträge, die ich bisher zu dieser Frage gelesen habe, beantworten leider nicht meine Kernfrage (was ankreuzen?).
            Doch im Hilfetext steht durchaus, wann (bisherige Rechtslage) zwingend Belege einzureichen sind (z. B. Spendenbescheinigungen oder Steuerbescheinigungen der Banken oder VML usw.) und wann die

            Belegeinreichung empfohlen wird (Begründung einer doppelten Haushaltsführung, Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers usw.) Letzteres kann aber immer nur beispielhaft sein.

            Es werden auch Belege genannt, die das Finanzamt wirklich nicht haben will, wie der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

            Da ich z. B. bisher immer Spendenbescheinigungen vorlegen muss, gebe ich bisher auch immer eine Aufstellung zu Handwerkerleistungen mit, damit ich diese nicht einzeln
            in das Formular eintragen muss, was aber natürlich auch möglich wäre.

            Solange die bisherige Rechtslage gilt, muss ich mir jetzt keine Gedanken machen, ich muss eben Belege einreichen und wähle entsprechend aus.

            Ich reiche aber z. B. von mir aus keine Handwerkerrechnungen mehr ein, was früher auch vorgeschrieben war. Das führt manchmal dazu, dass mein Finanzamt nachträglich Belege anfordert.

            Ansonsten empfehle ich die Lektüre des aktuellen Merkblatts: https://download.elster.de/download/..._Juli_2017.pdf
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Elster Online Einkommensteuer: Belege werden nachgereicht

              Zitat von Ungebildeter Beitrag anzeigen
              Richtig?
              Richtig.

              Zitat von Ungebildeter Beitrag anzeigen
              eine Anforderung kommt leider nicht vom FA, siehe mein Beispiel mit den Fortbildungskosten.
              In Deinem Beispiel hast Du unzweifelhaft angegeben dass Du noch Belege einreichst. Die hat aber der Bearbeiter nicht bekommen.

              Zitat von Ungebildeter Beitrag anzeigen
              dann würde ich auch die Möglichkeit zulassen, *nichts* anzukreuzen, damit der Empfänger selber rausfinden kann, was der Absender eigenlich gemeint hat
              Das findet er doch besser raus wenn Dus ihm verrätst!

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                #8
                Die Aussage „Belege werden nachgereicht.“ in ELSTER ist Bureaukraten-Technokraten-Sprech, um unerfahrene Kundschaft zu verwirren.
                Ich sende den Beleg an demselben Tag wie die Steuererklärung. Ich reiche nicht nach.
                (Ja, ich habe verstanden, technisch gesehen ist es nachgereicht.)

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                  #9
                  Ich sende den Beleg an demselben Tag wie die Steuererklärung. Ich reiche nicht nach.
                  Wortglauberei !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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