Liebe Forum-Mitglieder,
hier eine eigentlich ganz einfache Frage, für die ich bisher keine brauchbare Antwort gefunden habe. Auf eine diesbzgl. Mail-Anfrage an Elster bzw. an das Finanzamt kam die freche Antwort, dass ich in Zukunft von solchen Anfragen absehen soll.
Es geht um die beiden Optionsfelder am Anfang des ESt-Hauptbogens, nämlich "Belege werden (nicht) nachgereicht". Früher, als es noch kein Elster gab, hat man seine Steuererklärung mit einigen offensichtlich nötigen Belegen eingereicht, und das Finanzamt hat dann ggf. weitere fehlende Belege nachgefordert. Das fand ich eigentlich ganz sinnvoll, und diese schöne Sitte hätte ich gerne auch mit Elster wieder gesehen.
Aber was muss ich dazu ankreuzen? Beide Felder könnten ganz anders verstanden werden (oder anders gemeint sein). Es fehlt mir eigentlich eine dritte Option, die da lautet: "Belege werden nachgereicht, wenn Sie das wünschen und anfordern"
Der traurige Hintergrund ist: vor zwei Jahren hatte ich die Belege für eine Fortbildungsmaßnahme mit einem vierstelligen Betrag nicht gleich mit eingereicht, weil ich vorher gar nicht wusste, ob ich das überhaupt geltend machen kann. Sondern ich habe angekreuzt "Belege werden nachgereicht", weil ich damit meinte, "....wenn Sie das anfordern". Die Fortbildung wurde nicht anerkannt, und im Bescheid stand "... weil ohne Nachweis". Ja warum wurde der Nachweis dann nicht angefordert?? Ich musste umständlich Einspruch erheben, dann wurde die Maßnahme anerkannt. Das wollte ich eigentlich vermeiden.
Kurze Formulierung meiner Frage: wenn ich zum Ausdruck bringen will "bitte fordern Sie fehlende Belege an, so wie früher üblich", wo muss ich dann das Kreuz setzen?
Danke für eine klare Antwort
Raimund Gryszik, Berlin
hier eine eigentlich ganz einfache Frage, für die ich bisher keine brauchbare Antwort gefunden habe. Auf eine diesbzgl. Mail-Anfrage an Elster bzw. an das Finanzamt kam die freche Antwort, dass ich in Zukunft von solchen Anfragen absehen soll.
Es geht um die beiden Optionsfelder am Anfang des ESt-Hauptbogens, nämlich "Belege werden (nicht) nachgereicht". Früher, als es noch kein Elster gab, hat man seine Steuererklärung mit einigen offensichtlich nötigen Belegen eingereicht, und das Finanzamt hat dann ggf. weitere fehlende Belege nachgefordert. Das fand ich eigentlich ganz sinnvoll, und diese schöne Sitte hätte ich gerne auch mit Elster wieder gesehen.
Aber was muss ich dazu ankreuzen? Beide Felder könnten ganz anders verstanden werden (oder anders gemeint sein). Es fehlt mir eigentlich eine dritte Option, die da lautet: "Belege werden nachgereicht, wenn Sie das wünschen und anfordern"
Der traurige Hintergrund ist: vor zwei Jahren hatte ich die Belege für eine Fortbildungsmaßnahme mit einem vierstelligen Betrag nicht gleich mit eingereicht, weil ich vorher gar nicht wusste, ob ich das überhaupt geltend machen kann. Sondern ich habe angekreuzt "Belege werden nachgereicht", weil ich damit meinte, "....wenn Sie das anfordern". Die Fortbildung wurde nicht anerkannt, und im Bescheid stand "... weil ohne Nachweis". Ja warum wurde der Nachweis dann nicht angefordert?? Ich musste umständlich Einspruch erheben, dann wurde die Maßnahme anerkannt. Das wollte ich eigentlich vermeiden.
Kurze Formulierung meiner Frage: wenn ich zum Ausdruck bringen will "bitte fordern Sie fehlende Belege an, so wie früher üblich", wo muss ich dann das Kreuz setzen?
Danke für eine klare Antwort
Raimund Gryszik, Berlin
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