In Anlage N, Punkt 8 („Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen“) wird unter „Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung“ die Einreichung von Nachweisen gefordert.
Im Jahr 2016 hatte ich nur drei Wochen angestellt gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich arbeitslos, jedoch nicht gemeldet und habe auch somit keine Lohnersatzleistungen bezogen. Ich habe von meinem Vermögen gelebt. Demzufolge kann ich die Zeiten der Arbeitslosigkeit auch nicht nachweisen. Müsste ich hier eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, wenn das Finanzamt nachfragt? Oder sollte ich eine solche Erklärung schon mit den Belegen einreichen?
Im Jahr 2016 hatte ich nur drei Wochen angestellt gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich arbeitslos, jedoch nicht gemeldet und habe auch somit keine Lohnersatzleistungen bezogen. Ich habe von meinem Vermögen gelebt. Demzufolge kann ich die Zeiten der Arbeitslosigkeit auch nicht nachweisen. Müsste ich hier eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, wenn das Finanzamt nachfragt? Oder sollte ich eine solche Erklärung schon mit den Belegen einreichen?
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