Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Warum dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
    Oder sind Sie dazu verpflichtet worden?
    Hallo,

    vermutlich will er/sie die gezahlte Lst, KiSt, Soli zurückhollen? ;-)

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen

    Müsste ich hier eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, wenn das Finanzamt nachfragt? Oder sollte ich eine solche Erklärung schon mit den Belegen einreichen?
    Da Lohnersatzleistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, falls solche bezogen wurden, muss man m. E. dazu gar nichts einreichen, wenn tatsächlich keine bezogen wurden!

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen

    Warum dann überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
    Oder sind Sie dazu verpflichtet worden?

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  • Danny23
    hat ein Thema erstellt Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen.

    Anlage N, Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen

    In Anlage N, Punkt 8 („Angaben zu Lohn-/Entgeltersatzleistungen“) wird unter „Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung“ die Einreichung von Nachweisen gefordert.
    Im Jahr 2016 hatte ich nur drei Wochen angestellt gearbeitet. Den Rest des Jahres war ich arbeitslos, jedoch nicht gemeldet und habe auch somit keine Lohnersatzleistungen bezogen. Ich habe von meinem Vermögen gelebt. Demzufolge kann ich die Zeiten der Arbeitslosigkeit auch nicht nachweisen. Müsste ich hier eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, wenn das Finanzamt nachfragt? Oder sollte ich eine solche Erklärung schon mit den Belegen einreichen?
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