Hallo zusammen,
meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.
Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:
Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.
Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?
Vielen Dank !
meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.
Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:
Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.
Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?
Vielen Dank !
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