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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo zusammen,

    meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.

    Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
    Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:

    Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
    Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.

    Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?

    Vielen Dank !

    #2
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Zitat von twin Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.

    Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
    Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:

    Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
    Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.

    Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?

    Vielen Dank !
    Hallo,

    den Entlatungsbetrag gibst du nicht an. Aber die entsprechenden Felder, dass du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast, musst du ausfüllen
    (Hast du aber schon selbst festgestellt)

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 31.10.2017, 18:24.
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

      Vielen Dank.
      Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
      Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.

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        #4
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Zitat von twin Beitrag anzeigen
        Vielen Dank.
        Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
        Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.
        Hallo,

        Meinst du 2x Abzug?
        Nein
        Der Freibetrag wird beim Abzug berücksichtigt.
        Machst du bei der Erklärung keine Angaben dazu, führt das natürlich zu einer höheren Steuerlast, da doch davon ausgegangen wird, dass dir der Entlastungsbetrag NICHT zusteht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

          Es wird nur wegen der Steuerklasse nichts abgezogen. Wenn der Freibetrag für allein Erziehende abgezogen werden soll, müssen die Angaben gemacht werden, aus denen sich der Freibetrag ergibt.

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            #6
            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

            ok, ich glaube ich habe es verstanden. Ich habe mich vermutlich blöd ausgedrückt.

            Es ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
            Jetzt war mir nicht ganz klar, ob ich trotzdem beim Jahresausgleich den Entlastungsbetrag (durch Ausfüllen der entsprechenden Felder) geltend machen darf (und er natürlich auch gewährt wird).

            Problem ist, dass im Netz überall der Entlastungsbetrag mit der Steuerklasse 2 gleichgesetzt wird. Und da ich schon Klasse 2 habe hätte es ja sein können, dass ich dann die Felder nicht mehr ausfüllen darf, bzw. mir der Entlastungsbetrag nicht mehr zusteht.

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              #7
              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

              Zitat von twin Beitrag anzeigen
              Es ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
              Mit der Steuererklärung wird berechnet:

              1. Wie hoch ist Deine Einkommensteuer
              2. Wie viel hast Du bereits (z. B. als Lohnsteuer) bezahlt

              Wenn Du also solche Angaben in der Steuererklärung weglässt, dann darfst Du bereits erhaltene Vorteile zurückzahlen.

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                #8
                AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                Du musst verstehen, dass die Lohnsteuer eigentlich nur eine Vorauszahlung oder auch Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer ist und die unterschiedlichen Steuerklassen nur

                sicherstellen sollen, dass diese Abschlagszahlung nicht zu hoch und nicht zu niedrig ausfällt.

                Abgerechnet wird erst bei der Einkommensteuererklärung, weshalb auch alle Sachverhalte dort erklärt werden müssen.

                Die Steuerklassen werden zwar angegeben, sind aber für die Höhe der Einkommensteuer letztlich bedeutungslos.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                  Nun ja, wenn ich in meinem Fall die Angaben wegliesse, würde mir eher ein noch nicht erhaltener Vorteil entgehen.
                  Mir ist auch klar, dass die endgültige Berechnung der Einkommensteuer erst bei der Steuererklärung stattfinden kann.
                  Aber nun ist ja nicht jeder verpflichtet den Jahresausgleich zu machen und kann dies unter Umständen freiwillig tun.
                  Ist schon irgendwie blöd, wenn einem durch Weglassen von 2 Feldern 1908,- € Freibetrag entgehen.
                  Zuletzt geändert von twin; 31.10.2017, 21:20.

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                    #10
                    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                    Nun ja, wenn ich in meinem Fall die Angaben wegliesse, würde mir eher ein noch nicht erhaltener Vorteil entgehen.
                    Korrekt ist: Ein bereits vorläufig über die Steuerklasse II gewährter Vorteil würde dir wieder weggenommen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                      Sorry, aber das ist so nicht richtig.
                      Ich mache meine Erklärung freiwillig und ich bin in Steuerklasse 2, weil ich die Voraussetzungen erfülle.
                      Wenn ich keine Erklärung mache, schenke ich dem Fiskus den mir zustehenden Entlastungsbetrag.
                      Ein echter Vorteil entsteht mir also erst, wenn ich die Angaben bei der Erklärung mache.

                      Danke nochmal an alle.

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                        #12
                        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                        Wenn ich keine Erklärung mache, schenke ich dem Fiskus den mir zustehenden Entlastungsbetrag.
                        Das stimmt doch nicht! In der Lohnsteuerklasse II wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende doch bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt:

                        https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                          Zitat von twin Beitrag anzeigen
                          Wenn ich keine Erklärung mache, schenke ich dem Fiskus den mir zustehenden Entlastungsbetrag.
                          Den Entlastungsbetrag wurde beim unterjährigen Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Wenn trotzdem Einkommensteuer und Lohnsteuer voneinander abweichen dann hat das andere Gründe.

                          Du kannst ja spasseshalber mal gewerbliche Einkünfte erklären, so dass die Steuer Null auf Null aufgeht. Damit hättest Du dann bewiesen, dass die Lohnsteuer zu hoch ausgefallen ist, weil nicht bekannt war dass Du keine gewerblichen Einkünfte hattest.

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                            #14
                            AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                            Dass ich entsprechende Werbungskosten habe, die das Einkommen verringern, habe ich nicht erwähnt, aber vorausgesetzt, sonst würde ich keine Erklärung abgeben.
                            Jetzt bin ich genau an dem Punkt, an dem ich gestern schon durch googeln war. Diese Standard Aussagen zur Klasse 2 und dem Entlastungsbeitrag habe ich mir bereits zig mal durchgelesen und die helfen nicht.

                            Natürlich sind die Abzüge durch Klasse 2 bereits unterjährig geringer als bei Klasse 1.
                            Genau deshalb habe ich hier ja gefragt !

                            Nochmal, wenn ich die Felder im Formular zum Entlastungsbeitrag NICHT ausfülle, was ich ja nach eurer Meinung nicht darf (und ich sehe das ja auch so), dann bekomme ich nach Berechnung mehrere Hundert Euro WENIGER Geld erstattet, als wenn ich sie ausfülle. Das war doch letztlich erst der Grund weshalb mir das komisch vorkam und ich dachte, dass ich das aufgrund schon bestehender Klasse 2 eventuell nicht NOCHMAL angeben darf ! Das war bzw. ist ja meine Frage.

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                              #15
                              AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

                              Hallo,
                              du hast doch die Beiträge zu deinem Thread gelesen, aber offensichtlich nicht verstanden.
                              Es ist dir doch alles erklärt worden

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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