Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Du musst verstehen, dass die Lohnsteuer eigentlich nur eine Vorauszahlung oder auch Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer ist und die unterschiedlichen Steuerklassen nur

    sicherstellen sollen, dass diese Abschlagszahlung nicht zu hoch und nicht zu niedrig ausfällt.

    Abgerechnet wird erst bei der Einkommensteuererklärung, weshalb auch alle Sachverhalte dort erklärt werden müssen.

    Die Steuerklassen werden zwar angegeben, sind aber für die Höhe der Einkommensteuer letztlich bedeutungslos.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Zitat von twin Beitrag anzeigen
    Es ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
    Mit der Steuererklärung wird berechnet:

    1. Wie hoch ist Deine Einkommensteuer
    2. Wie viel hast Du bereits (z. B. als Lohnsteuer) bezahlt

    Wenn Du also solche Angaben in der Steuererklärung weglässt, dann darfst Du bereits erhaltene Vorteile zurückzahlen.

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  • twin
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    ok, ich glaube ich habe es verstanden. Ich habe mich vermutlich blöd ausgedrückt.

    Es ist ja so, dass aufgrund der Steuerklasse 2 ohnehin schon weniger Lohnsteuer erhoben wird jeden Monat.
    Jetzt war mir nicht ganz klar, ob ich trotzdem beim Jahresausgleich den Entlastungsbetrag (durch Ausfüllen der entsprechenden Felder) geltend machen darf (und er natürlich auch gewährt wird).

    Problem ist, dass im Netz überall der Entlastungsbetrag mit der Steuerklasse 2 gleichgesetzt wird. Und da ich schon Klasse 2 habe hätte es ja sein können, dass ich dann die Felder nicht mehr ausfüllen darf, bzw. mir der Entlastungsbetrag nicht mehr zusteht.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Es wird nur wegen der Steuerklasse nichts abgezogen. Wenn der Freibetrag für allein Erziehende abgezogen werden soll, müssen die Angaben gemacht werden, aus denen sich der Freibetrag ergibt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Zitat von twin Beitrag anzeigen
    Vielen Dank.
    Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
    Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.
    Hallo,

    Meinst du 2x Abzug?
    Nein
    Der Freibetrag wird beim Abzug berücksichtigt.
    Machst du bei der Erklärung keine Angaben dazu, führt das natürlich zu einer höheren Steuerlast, da doch davon ausgegangen wird, dass dir der Entlastungsbetrag NICHT zusteht

    Gruß FIGUL

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  • twin
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Vielen Dank.
    Ich meinte die entsprechenden Felder, ja.
    Mir ist nur unklar, ob die 1908,- € vom zu versteuernden Bruttoeinkommen auch dann abgezogen werden, wenn man bereits die Steuerklasse 2 hat.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Zitat von twin Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.

    Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
    Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:

    Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
    Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.

    Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?

    Vielen Dank !
    Hallo,

    den Entlatungsbetrag gibst du nicht an. Aber die entsprechenden Felder, dass du Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hast, musst du ausfüllen
    (Hast du aber schon selbst festgestellt)

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 31.10.2017, 16:24.

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  • twin
    hat ein Thema erstellt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Hallo zusammen,

    meine Suche im Netz war bisher erfolglos, die Aussagen zum o.g. Entlastungsbetrag sind leider widersprüchlich. Vielleicht kann mir hier Jemand helfen.

    Ich bin gerade dabei online meine Steuererklärung auszufüllen und habe ein Verständnisproblem.
    Ich bin alleinerziehend und habe die Steuerlasse 2. Ich erfülle alle Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag. So weit so gut, aber:

    Ist der Entlastungsbetrag nun bereits über die Steuerklasse 2 und die damit einhergehenden geringeren Abzüge vom Bruttoeinkommen abgegolten, oder kann/muss ich in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag geltend machen ?
    Immerhin wirkt sich das nicht unerheblich auf die Rückerstattung aus. Die Plausibilitätsprüfung schmeisst keinen Fehler und die Berechnung differiert um ein nettes Sümmchen, wenn ich mit oder ohne Entlastungsbetrag berechne.

    Also kurz gefragt: Wenn ich bereits Steuerklasse 2 habe, muss/darf ich dann den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuerberechnung angeben, oder nicht ?

    Vielen Dank !
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